SWAP-Verfahren: Weiter Debatte um Anwaltskosten

In Linz gehen die Polit-Debatten über die mögliche Übernahme von Anwaltskosten im Zusammenhang mit dem SWAP-Verfahren weiter. Forderungen gibt es ja von drei Hauptbeteiligten, die rechtskräftig freigesprochen wurden bzw. deren Klage zurückgewiesen wurde.

Für SPÖ-Vizebürgermeister Christian Forsterleitner ist es klar: Ob die Stadt Linz will oder nicht, man sei rechtlich gebunden, die Anwaltskosten für den ehemaligen Finanzdirektor Penn, Ex-Stadtrat Mayr sowie den früheren Bürgermeister Dobusch zu übernehmen.

Summe der Forderungen: 375.000

Bei Dobusch gehe es ausschließlich um die Privatklage der BAWAG PSK, die zurückgezogen wurde, bei den Erstgenannten um die rechtskräftigen Freisprüche aus den Strafverfahren. Insgesamt soll die Summe der Forderungen bis zu 375.000 betragen.

Forsterleitner argumentiert mit einem Gutachten, das die Stadt Linz in Auftrag gegeben hat. Der renommierte Universitätsprofessor Peter Jabornegg komme darin eindeutig zum Schluss, dass eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers - also der Stadt Linz - besteht und diese somit zu einem Kostenersatz verpflichtet ist.

Kritik von der FPÖ

Für den Linzer Fraktionsobmann Markus Hein (FPÖ) ist die mögliche Übernahme der Anwaltskosten dennoch nicht akzeptabel, sie erneuern ihre Kritik und fordern, dass Schadenersatzansprüche gegen die drei genannten Protagonisten geprüft werden sollten. Dem wolle man sich nicht verschließen, kontert Forsterleitner. Allerdings sei es nicht seriös darüber mitten im erstinstanzlichen Verfahren zu spekulieren, denn schließlich gibt es noch gar keine Gerichtsentscheidung.

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