Häftling drei Jahre zu früh entlassen

Ein verurteilter 30-jähriger Räuber ist irrtümlich drei Jahre zu früh aus der Haft in der Justizanstalt Garsten entlassen worden. Noch dazu musste der Serbe wegen eines Aufenthaltverbots Österreich sofort verlassen und ist jetzt nur noch schwer zu finden.

Zweimal sechs Jahre hätte der Mann wegen Raub und Körperverletzung im Gefängnis sitzen sollen - sechs Jahre in Deutschland und sechs Jahre in Österreich. Der 30-Jährige war 2005 an einem brutalen Raubüberfall auf ein Juweliergeschäft in Eisenstadt beteiligt. Damals wurde einem 22-jährigen Uhrmacher ins Gesicht geschossen. Das Opfer starb 2013 an den Spätfolgen seiner Verletzung.

Drei Jahre in deutschem Gefängnis

Nach drei Jahren Haft in Deutschland wurde der Serbe in ein Gefängnis in Österreich überstellt, er hätte also insgesamt neun Jahre hier im Gefängnis sitzen müssen. Nach sechs Jahren wurde der Mann aber heuer entlassen - irgendwo sind die restlichen drei Jahre Haft, die der Serbe in Deutschland noch nicht verbüßt hat, abhanden gekommen.

Falsche Berechnung der Haftzeit

Der Irrtum soll in der Verwaltung passiert sein. Die Daten für die Bemessung des Strafendes seien in einen Computer eingeben worden, und bei dieser Berechnung habe es eine „falsche Bewertung“ und eine „Fehleinschätzung“ gegeben, so General Peter Prechtl, der Leiter der Vollzugsdirektion. Besonders kompliziert sei die Berechnung der Strafzeit durch die bereits verbüßte Strafen im Ausland geworden und trotz aller Kontrollen sei der Fehler übersehen worden. So wurde der Serbe bereits im Juni 2014 anstatt im Jahr 2017 entlassen.

Musste sofort nach Serbien ausreisen

Der zu früh entlassene Häftling musste wegen eines Aufenthaltsverbots Österreich verlassen und soll derzeit in Serbien sein. Laut Prechtl wird der Mann erst einmal zum Strafantritt aufgefordert, was „aber wahrscheinlich nicht sehr erfolgreich sein wird“. Weiters werde man Serbien ersuchen, ob es möglich wäre, dass der Mann dort seine Reststrafe absitzt. Der Leiter der Vollzugsdirektion rechnet aber, dass es zu einem europäischen Haftbefehl kommen werde.

Wie hoch die Wahrscheinlichkeit sei, dass der Mann seine restliche Strafe tatsächlich absitzen wird, könne er nicht realistisch einschätzen, so Prechtl. Man werde aber „nichts unversucht lassen, ihn wieder nach Österreich zurückzubekommen".