Akteneinsicht verwehrt: Steyrer zieht vor Gericht

Eine verweigerte Auskunft über eine geplante Parkgarage lässt einen 52-jährigen Steyrer jetzt vor Gericht ziehen. Der Mann wollte vom Magistrat Steyr wissen, wie die Pläne für den Bau aussehen. Doch die Stadt verweigerte ihm die Einsicht in die Akten.

Seit fast einem Jahr versucht Gerald Gmachmeir herauszufinden, wie eine in der Steyrer Innenstadt geplante öffentlich zugängliche Parkgarage aussehen wird. Sein Ansinnen: Er wolle das Bild des Bauwerks auf Tatsachen stützen und nicht auf schönfärbende Computergrafiken. Die Akten- und Planeinsicht wurde ihm beim Magistrat Steyr verweigert. Er sei kein Anrainer, begründete das der Bürgermeister der Stadt Steyr, Gerald Hackl (SPÖ).

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Gmachmeir beruft sich auf das Auskunftspflichtgesetz. Seiner Ansicht nach ist darin festgelegt, dass die Behörde über den eigenen Wirkungsbereich an jeden Auskunft zu erteilen hat - eine Frage, die voraussichtlich Donnerstagvormittag von einem Richter des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich entschieden werden wird.

Gespräche mit Politikern

Sollte Gmachmeir die Pläne zu Gesicht bekommen, möchte er das eine oder andere Gespräch mit Politikern dazu führen und darauf hinweisen, dass das laut seiner Ansicht so wertvolle historische Stadtbild durch dieses Bauwerk möglicherweise stark verändert wird.

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Das Landesverwaltungsgericht hatte übrigens bereits mit dem geplanten Bau des zweigeschoßigen unterirdischen Parkdecks in Steyr zu tun. Im Juli hatte es nach Beschwerden den Baubewilligungsbescheid der Stadt aufgehoben. Die Arbeiten für einen neuen Einreichplan sind derzeit am Laufen.

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