Kinderporno-Prozess: Verurteilter beruft gegen Urteil

Jener 68-Jährige aus dem Bezirk Gmunden, der wegen der Veröffentlichung von Prozessakten aus einem Kinderschänder-Verfahren im Internet zu eineinhalb Jahren verurteil worden ist, hat gegen das Urteil berufen.

Der Mann stand bereits vor 15 Jahren in einem Kinderschänder-Verfahren vor Gericht. Zeugenaussagen und Nacktfotos tauchten dann im Internet auf.

Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet

Das Landesgericht Wels sah es als erwiesen an, dass zumindest ein Teil davon nicht veröffentlicht hätten werden dürfen. Der Angeklagte meldete nun Nichtigkeitsbeschwerde an. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

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