Kinderporno-Prozess: Verurteilter beruft gegen Urteil
Der Mann stand bereits vor 15 Jahren in einem Kinderschänder-Verfahren vor Gericht. Zeugenaussagen und Nacktfotos tauchten dann im Internet auf.
Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet
Das Landesgericht Wels sah es als erwiesen an, dass zumindest ein Teil davon nicht veröffentlicht hätten werden dürfen. Der Angeklagte meldete nun Nichtigkeitsbeschwerde an. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Links:
- Eineinhalb Jahre Haft in Kinderpornoprozess (ooe.ORF.at; 29.9.2014)
- Kinderpornos: Mann wieder vor Gericht (ooe.ORF.at; 25.9.2014)