Eineinhalb Jahre Haft in Kinderpornoprozess

Zu eineinhalb Jahren Haft ist ein 68-Jähriger verurteilt worden, der nicht öffentliche Gerichtsakten aus einem Kinderschänderprozess ins Internet gestellt und große Mengen einschlägiger Bilder besessen haben soll. Das Urteil des Landesgerichts Wels ist nicht rechtskräftig.

Der Mann aus dem Bezirk Gmunden hatte vor mehr als 15 Jahren schon einmal wegen eines Kinderschänderrings mit dem Gericht zu tun. Der Prozess wurde damals weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Jahre später tauchten auf einmal Zeugenaussagen und Nacktfotos der damals minderjährigen Opfer im Internet auf. Einer von den Betroffenen eingeschalteten Wiener Rechtsanwaltskanzlei gelang es erst nach 13 Monaten, die Daten löschen zu lassen.

Vorwurf: Dateien aus Verfahren online gestellt

Die Staatsanwaltschaft lastet dem Angeklagten an, diese heiklen Files ins Netz gestellt zu haben. Er leugnete das. Das Gericht sprach ihn für den halben Umfang schuldig. Für die andere Hälfte wurde er freigesprochen, weil bei diesen Akten nicht erwiesen war, dass sie damals unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wurden. Der zweite Teil des Prozesses betraf rund 3.000 einschlägige Bilder, die bei einer Hausdurchsuchung auf den Computern des Mannes gefunden worden waren. Hier sei er für 100 Aufnahmen verurteilt worden, zu deren Besitz er sich schuldig bekannt habe, so das Gericht. Ob die restlichen noch weiter verhandelt würden, müsse die Staatsanwaltschaft entscheiden.

Urteil nicht rechtskräftig

Der Angeklagte, der seit Mai in Untersuchungshaft saß, erbat sich nach der Urteilsverkündung Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Der Spruch ist damit vorerst nicht rechtskräftig.

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