Berufung nach Alko-Geisterfahrt

Das Urteil gegen einen alkoholisierten Geisterfahrer nach einem Unfall mit zwei Toten auf der Westautobahn (A1) in Oberösterreich wird nicht rechtskräftig. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung legten Berufung gegen das Strafmaß - 24 Monate teilbedingt - ein.

Der Landwirt aus dem Bezirk Gmunden war Ende Juli falsch auf die Autobahn aufgefahren und hatte in Eggendorf im Traunkreis (Bezirk Linz-Land) die folgenschwere Frontalkollision verursacht: Für ein neunjähriges Mädchen und seinen 20-jähriger Bruder, die mit ihrem Eltern in einem Auto aus Wehr (Baden-Württemberg) auf dem Weg in den Urlaub waren, kam jede Hilfe zu spät.

Acht Monate unbedingt

Der Mann, der zum Unfallzeitpunkt 1,4 Promille Alkohol intus hatte, wurde am Dienstag zu 24 Monate Haft verurteilt, acht davon unbedingt.

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