Swap: Befangenheitsantrag abgelehnt

Das Handelsgericht Wien (HG Wien) hat den Antrag der Stadt Linz auf Ablehnung des Richters Andreas Pablik abgewiesen. Pablik ist der zuständige Richter im Swap-Prozess, den die Stadt Linz gegen die BAWAG P.S.K. führt.

Die Entscheidung des für Ablehnungen zuständigen Senats des HG Wien kann mit Rekurs an das OLG Wien angefochten werden. „Bis zur rechtskräftigen Erledigung der Ablehnungsfrage können im Prozess nur Handlungen vorgenommen werden, die keinen Aufschub gestatten“, teilte das Handelsgericht am Freitag mit.

BAWAG: „Kein politischer Wille für Lösung“

Die Stadt Linz hat den Befangenheitsantrag bereis Anfang Juli eingebracht, weil sie Bedenken hat, ob Pabliks Verhandlungsführung durchgängig unparteiischen Prinzipien folgt. Ein geplanter Termin, an dem der Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) geladen war, musste daraufhin abgesagt werden. Seither fanden auch keine weiteren Verhandlungen in dieser Causa statt. Die BAWAG beklagt, dass in Linz vor den Gemeinderatswahlen im kommenden Jahr kein politischer Wille für eine Lösung des Streites erkennbar sei. Nach der Wahl würde der Streitwert dann voraussichtlich auf bereits mehr als 600 Mio. Euro angewachsen sein.

Stadt entscheidet nächste Woche

Nach der Ablehnung des Befangenheitsantrages wird die Stadt nächste Woche entscheiden, ob sie dagegen berufen wird oder nicht. Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) tendiert laut Austria Presse Agentur dazu, nicht zu berufen und die Entscheidung zu akzeptieren. Zu Wochenbeginn werde der mit Vertretern der vier Parteien in der Stadtregierung besetzte Lenkungsausschuss einberufen und die weitere Vorgangsweise beschlossen. Die Rechtsanwälte der Stadt werden dafür ersucht, den Gerichtsentscheid aus ihrer Sicht zu beurteilen.

Streitwert laut BAWAG bei 530 Mio. Euro

Die Stadt Linz hatte 2007 mit der BAWAG ein Währungs- und Zinstauschgeschäft, den sogenannten „Swap 4175“, abgeschlossen. Es sollte einen 195-Mio.-Schweizer-Franken-Kredit, der bei einer anderen Bank anhängig ist, absichern. Mit dem Höhenflug des Frankens rutschte der Swap aber immer mehr ins Minus. Der Streitwert der Klage zum „Swap 4175“, Zinsen und Gerichtsgebühren inklusive, liegt laut BAWAG bereits über 530 Mio. Euro.

Weiterer Swap-Prozess in Niederösterreich

Noch ausständig ist eine Entscheidung über den Ablehnungsantrag in einem weiteren laufenden Swap-Prozess, nämlich jenen der Stadt St. Pölten gegen die Raiffeisen Landesbank Niederösterreich-Wien (RLB NÖ-Wien). Bereits im Mai stellte der Anwalt der Stadt St. Pölten in dem ähnlich gelagerten Zivilprozess einen Befangenheitsantrag gegen dortigen Richter Martin Ogris. Auch hier geht es um ein zulasten der Stadt in Schieflage geratenes Swap-Geschäft. Der Streitwert liegt bei 70 Mio. Euro.

Link: