22 Monate Haft für Amokfahrer

Ein 27-Jähriger, der zwei Amokfahrten mit seinem Pkw mit Verletzten zu verantworten hatte, hat in einem Einzelrichterprozess am Dienstag im Landesgericht Linz 22 Monate unbedingte Haft ausgefasst. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Der Angeklagte besuchte am 15. Juni ein Zeltfest in Naarn im Bezirk Perg und lenkte seinen Wagen beim Wegfahren mit hoher Geschwindigkeit so auf eine Fußgängergruppe zu, dass sich einer von ihnen nur mit einem Sprung auf den Gehsteig retten konnte. Er brach sich dabei die Hand. Zehn Minuten später geriet der Beschuldigte am selben Ort mit Fußgängern in Streit, die ihm im Weg waren. Auch auf diese Gruppe brauste er los.

Passant sprang auf Motorhaube

Ein Passant sah keinen anderen Ausweg, als auf die Motorhaube zu springen. Der Amokfahrer nahm ihn zwölf Meter weit mit, bevor er zu Boden fiel. Danach fuhr der 27-Jährige davon. Erst Stunden später stellte er sich der Polizei. Zu diesem Zeitpunkt wurde ein Alkotest durchgeführt. Dessen Ergebnis auf die Tatzeit zurückgerechnet lässt einen Wert von rund 1,1 Promille vermuten.

Erneut alkoholisiert unterwegs

Nur zwei Wochen später, am 28. Juni, war der 27-Jährige erneut alkoholisiert und fuhr in Arbing im selben Bezirk wieder auf eine Gruppe los, die von einem Zeltfest kam. Dabei wurde eine Person verletzt. So wie beim ersten Zwischenfall hätten die Folgen viel schlimmer sein können, wenn es nicht den anderen Beteiligten gelungen wäre, sie in Sicherheit zu bringen. Der Täter bekam kurz danach Besuch von der Polizei. Als die Beamten ihn aufforderten, zum Posten mitzukommen, leistete er heftigen Widerstand. Auch in diesem Fall wurde eine Alkoholisierung festgestellt.

Entschuldigung angekündigt

Vor Gericht ließ er seine Verteidigerin erklären, dass er sich im Sinne der Anklage schuldig bekenne, seine Taten sehr bereue und sich persönlich bei seinen Opfern entschuldigen wolle. Weil im Vorfeld jeweils Alkohol im Spiel war, wolle er sich künftig von diesem fernhalten und dazu wegen seiner Neigung zu Aggressionen eine Therapie machen.

Das Gericht nahm das nicht so einfach hin. Die Richterin befragte ihn ausführlich zu den einzelnen Vorfällen. Darauf ließ er sich zunächst so recht nicht ein. Erst als die Staatsanwältin und die Richterin ihn aufmerksam machten, dass ein „Herumeiern“ kein reumütiges Geständnis sei, das als Milderungsgrund gelten könne, bekannte er sich näher zu seiner Schuld. Dann bejahte er auch die Frage, ob ihm bewusst sei, „dass da mördermäßig was passieren kann“.

Versuchte absichtliche, schwere Körperverletzung

Der Schuldspruch erfolgte schließlich wegen vollendeter und versuchter absichtlicher, schwerer Körperverletzung, wegen der Gefährdung der körperlichen Sicherheit, fahrlässiger Körperverletzung und versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt. Die Strafe: 22 Monate unbedingt, Ersatz der Kosten des Verfahrens und ein Teilschmerzensgeld an die drei Verletzen von jeweils 2.000 Euro.

Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft nicht, eine bedingte Strafnachsicht nach einer früheren Verurteilung zu drei Monaten zu widerrufen. Verteidigung und Staatsanwaltschaft erklärten nach der Verkündung des Urteils Rechtsmittelverzicht, es ist somit rechtskräftig.

Link: