Haftstrafen im „Objekt 21“-Prozess

Die beiden mutmaßlichen Anführer einer Neonazi-Schutztruppe für einen Ex-Rotlichtboss sind am Mittwoch in Wels zu sechs Jahren und neun Monaten bzw. vier Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden.

Es handelt sich um Zusatzstrafen zu früheren Verurteilungen. Die Schuldsprüche sind nicht rechtskräftig: Der Verteidiger des Duos verzichtete zwar auf Rechtsmittel, der Staatsanwalt gab aber keine Erklärung ab.

„Bis ins Detail durchgeplant“

Alles sei „bis ins Detail durchgeplant“ gewesen, „nichts dem Zufall überlassen“ worden, so der Richter über die Taten in seiner Urteilsbegründung. Beide Angeklagte hätten eine führende Rolle in einer kriminellen Vereinigung innegehabt, die Unterkunft der rechtsextremen Organisation „Objekt 21“ sei Dreh- und Angelpunkt gewesen.

In mehreren Punkten freigesprochen

Das Duo im Alter von 30 und 33 Jahren wurde in mehreren Punkten freigesprochen - der Jüngere u. a. vom Vorwurf, jemanden zu einem Raub angestiftet zu haben. Die einschlägigen Vorstrafen des Erstangeklagten, den immensen Schaden - allein beim Anschlag auf ein Wiener Bordell rund 2,5 Millionen Euro - und das Zusammentreffen mehrerer Straftaten bezeichnete der Richter als erschwerend.

Dass der 30-Jährige, der bereits mehrmals mit dem Gericht zu tun hatte, offenbar vom Strafvollzug „völlig unbeeindruckt“ sei, nannte der Vorsitzende „sehr erschreckend“. Auch im Fall des mutmaßlichen Mittäters sei das Teilgeständnis mildernd gewesen, erschwerend unter anderem die Vorstrafen, der lange Tatzeitraum und seine führende Rolle. Den Beschuldigten hätten bis zu 15 bzw. bis zu zehn Jahre Haft gedroht.

Mehrere Zeugen nicht erschienen

Mehrere Zeugen waren am Mittwoch nicht erschienen, andere hatten sich der Aussage mit dem Hinweis entschlagen, dass sie selbst noch in anderen Verfahren angeklagt sind. Von den beiden Angeklagten wurde das meist mit einem Lächeln quittiert.

Objekt21-Prozess

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Schlussplädoyers bereits am Vormittag

So standen bereits am Vormittag die Schlussplädoyers von Anklage und Verteidigung auf dem Programm. Für Staatsanwalt Franz Haas war die Schuld der beiden Angeklagten, 30 und 33 Jahren alt, schon allein durch deren Geständnisse oder Teilgeständnisse erwiesen. Sie hätten im Auftrag eines bereits verurteilten Rotlichtbosses eine Art Schutztruppe für diesen aufgebaut und unter anderem Brandanschläge auf Bordelle von Konkurrenten verübt, Bombendrohungen gemacht und sogar Skorpione, darunter giftige, in Etablissements der Konkurrenz ausgesetzt. Daneben hätten sie mit ihrer Truppe Einbrüche und Diebstähle verübt, auch um ihre Vereinigung zu finanzieren.

Mitglieder im neonazistischen Milieu rekrutiert

Rekrutiert hatten sie die Mitglieder dieser Schutztruppe aus dem neonazistischen Milieu. Der 30-Jährige sei dabei der Kopf der Vereinigung gewesen, der 33-Jährige sein Stellvertreter. Staatsanwalt Haas forderte eine Strafe von zehn bis 15 Jahren für den Haupttäter. Fünf Jahre hat der Rotlichtboss bereits bekommen. Verteidiger Werner Tomanek wies hingegen auf die Geständnisse zahlreicher Straftaten durch die beiden Angeklagten während der Hauptverhandlung hin und darauf, dass der Hauptbelastungszeuge durch die Polizei instrumentalisiert worden sei, auch um seine eigene drohende Strafe zu mildern. Zudem habe der Hauptangeklagte darauf geachtet, dass es bei den Brandanschlägen nur zu Sachbeschädigungen gekommen sei, aber niemand verletzt wurde.

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