Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes

Das Oberösterreichische Chancengleichheitsgesetz wird novelliert und soll Menschen mit Beeinträchtigungen wesentliche Verbesserungen bringen, speziell in puncto Selbstbestimmung. Noch heuer soll es im Landtag beschlossen werden.

Wichtigste Neuerung der Gesetzesnovelle: Menschen mit Beeinträchtigung sollen - gerade was die persönliche Betreuung betrifft - eigenständiger agieren können, erklärt Soziallandesrätin Gertraud Jahn (SPÖ).

Dieses Element ist nicht mehr verfügbar

Die Vorteile: Die Eigenständigkeit werde ausgebaut, das Ganze sei auch günstiger, weil die Organisations- und Verwaltungskosten über den Träger wegfallen. Dafür können aber mehr Stunden in Anspruch genommen werden, so Jahn. Menschen mit Beeinträchtigung bekommen eine Geldleistung zur Verfügung gestellt, sie bezahlen damit den Assistenten.

Stärkere Unterstützung für Familien

Weitere Eckpunkte der Novelle: Betroffene Familien sollen noch stärker unterstützt werden, etwa bei der Frühförderung und Erziehung.
Und die Novelle soll auch eine Entbürokratisierung mit sich bringen, es sollen künftig die Entscheidungswege verkürzt werden. Zum Beispiel wenn es darum geht, welche Heilbehandlung genehmigt wird.

Generell sei das Leistungsspektrum im Sozialbereich in Oberösterreich sei groß, sagt Soziallandesrätin Gertraud Jahn, doch längst könne nicht alles erfüllt werden.

Dieses Element ist nicht mehr verfügbar

200 Millionen Euro wären zusätzlich notwendig. Mit dem Bund laufen Gespräche über die weitere Finanzierung. Eine Möglichkeit für Jahn: Die Erhöhung der Ausgleichstaxe. Also des monatlichen Betrags, den Betriebe ab einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitern zahlen müssen, wenn sie keine Menschen mit Beeinträchtigung beschäftigen.