Angestellte belästigt: Strafe für Chef
Unangemessene Bemerkungen über die körperlichen Vorzüge der Frau standen laut Kammer an der Tagesordnung. Noch unangenehmer waren unerwünschte Umarmungen, einmal soll der Mann die Verkäuferin bis aufs Damenklo verfolgt haben.
Aktennotiz über Klaps auf den Po
Immer wieder forderte die Frau ihn auf, die Belästigungen zu unterlassen. Nach einem Klaps auf den Po im Zuge einer beruflichen Auseinandersetzung wurde es ihr zu bunt, sie meldete den Vorfall dem Geschäftsleiter und wandte sich an die AK.
Ihr aufdringlicher Kollege entschuldigte sich schließlich per SMS bei ihr, vor Gericht bestritt er aber die Vorwürfe. Doch der Geschäftsleiter hatte einen Aktenvermerk, in dem der Beschuldigte den Klaps auf den Po zugab. Deshalb stimmte der Beklagte einem Vergleich zu und bezahlte der Frau letztlich in einem Vergleich eine Entschädigung.