Klage von Ex-Heimkind abgewiesen

Das Landesgericht Linz hat die Klage eines ehemaligen Heimkindes, das jahrelang fälschlicherweise als Vollwaise geführt worden war, abgewiesen. Der heute 67-Jährige hatte das Land Oberösterreich auf 1,6 Mio. Euro Schadenersatz geklagt.

Das Landesgericht Linz kam jedoch zu dem Schluss, dass der Fall verjährt sei.

In Landeseinrichtungen misshandelt

Der Kläger, Jeno Molnar, hatte seine Kindheit in Heimen des Landes verbracht und war dort als Vollwaise geführt worden. Erst Jahrzehnte später fand er heraus, dass er eine Mutter hatte. Zudem soll Molnar in den Landeseinrichtungen misshandelt und Opfer sexueller Gewalt geworden sein.

Erst Jahrzehnte später verklagte er das Land Oberösterreich und forderte 1,6 Millionen Euro Schadenersatz. In dem Prozess ging es in erster Linie um die Frage der Verjährung. Die Frist dafür beträgt 30 Jahre, die Vorkommnisse, um die es in der Klage geht, liegen aber knapp 50 Jahre zurück. Der 67-Jährige argumentierte, er habe sich bis vor wenigen Jahren an die Geschehnisse nicht erinnern können. Erst durch eine lebensbedrohliche Operation sei alles wieder an die Oberfläche gekommen.

„Gedächtnisverlust bis 80 Prozent wahrscheinlich“

Ein psychiatrischer Gutachter hielt einen solchen Gedächtnisverlust zu 70 bis 80 Prozent für wahrscheinlich. Mit Sicherheit sei das wissenschaftlich aber nicht zu sagen, so der Sachverständige.

Der Richter wies jedoch die Klage nun ab. Seiner Ansicht nach sei es unmöglich, ohne objektivierbare Anhaltspunkte anzunehmen, dass Molnar 45 Jahre lang überhaupt keine Erinnerung gehabt habe. Der Kläger, der inzwischen in Trier lebt, bezeichnet das Urteil im Gespräch mit dem Kurier als Schock. Er werde dagegen berufen.

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