Offene Fragen bei privaten Flugdrohnen

Kleine Fluggeräte mit Kameras, Quadro- oder Oktokopter, sind inzwischen in jedem Elektronikgeschäft zu bekommen und werden, weil sie von jedermann gesteuert werden dürfen, immer beliebter. Ihr Einsatz ist aber vor allem im Privatbereich höchst umstritten.

Die kleinen Fluggeräte gelten rechtlich gesehen nicht als Luftfahrzeuge sondern als Spielzeug. In Deutschland dürfen sie maximal fünf Kilogramm schwer sein, in Österreich maximal 25 Kilo und die Antriebsenergie darf den Wert von 79 Joule nicht überschreiten.

Martin Reiterich & Oktokopter

ORF

Die Spielzeugfluggeräte dürfen laut dem Linzer Rechtsanwalt, Pilot und Spezialist für das Luftfahrtgesetz, Kurt Lichtl, maximal 30 Meter hoch fliegen und es dürfen damit keine Bilder fremder Grundstücke oder Personen gemacht werden. Verstöße gegen die datenschutzrechtlichen Auflagen können laut Lichtl mit Strafen von bis zu 25.000 Euro belegt werden.

ORF-Redakteur Patrick Steinbock im Gespräch mit Rechtsanwalt Kurt Lichtl:

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Bei Abstürzen der kleinen Drohnen mit Schäden an Gegenständen oder Personen genügt eine Haushaltsversicherung.