Protest gegen Novelle des Naturschutzgesetzes

Einen Proteststurm gibt es zur Novelle des Naturschutzgesetzes. Am Donnerstag soll es im Landtag beschlossen werden. Für die Kritiker - darunter der Alpenverein, die Naturfreunde oder der Umweltdachverband - ist das Ganze rechtlich bedenklich, denn es bevorzuge jene, die in die Natur eingreifen.

Ein Beispiel: Ein Bauvorhaben wird von der Behörde bewilligt, der Umweltanwalt bringt aber aus Naturschutzgründen eine Beschwerde ein. Bislang hatte dann ein Naturschutzverfahren aufschiebende Wirkung. Man musste sich also vorher einigen, damit das Projekt weitergehen kann. Doch das soll es künftig nicht mehr geben, kritisiert Oberösterreichs Umweltanwalt Martin Donat.

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Beweislastumkehr als Problem

Auch wenn der Umweltanwalt später Recht bekommt, muss der Projektbetreiber vielleicht eine Wiedergutmachung leisten, der erstmalige Eingriff in die Natur könne aber nicht mehr rückgängig gemacht werden, kritisieren auch Naturschutzorganisationen.

Doch das sei nicht das einzige Problem am neuen Gesetz, sagt Donat und nennt die Beweislastumkehr. Nicht derjenige, der ein Projekt umsetzen will, muss beweisen, dass es nicht schädlich für die Natur ist, sondern der Umweltanwalt muss begründen, warum das Projekt eine Gefahr für den Naturschutz darstelle.

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Kritik auch von SPÖ und Grünen

Am Donnerstag soll die Gesetzesnovelle im Landtag beschlossen werden. Dass Beschwerden in Naturschutzverfahren keine aufschiebende Wirkungen mehr haben sollen, kritisieren auch die SPÖ und die Grünen.

ÖVP-Klubobmann Thomas Stelzer betont hingegen die Verfahrensvereinfachung. Dass eine Beschwerde gegen einen positiven Bescheid künftig nicht mehr eine aufschiebende Wirkung hat, habe sich bei Verwaltungsverfahren bewährt. Beispielsweise hätten auch Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshof keine automatisch aufschiebende Wirkung, sagt Stelzer. Die aufschiebende Wirkung könne aber künftig gesondert beantragt werden.

Haimbuchner wehrt sich gegen Vorwürfe

Naturschutzlandesrat Manfred Haimbuchner (FPÖ) wehrt sich gegen die Vorwürfe des Umweltanwaltes, dass das novellierte Naturschutzgesetz jene bevorzuge, die künftig in die Natur eingreifen. Er halte die Kritik für reine Polemik, sagte er im ORF-Interview mit Patrick Steinbock.

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