Abschluss im Fall Gmunden angestrebt

Im Fall der Gmundner Unternehmerin, die vergangenen Sommer mit schweren Kopfverletzungen aufgefunden wurde und später verstorben ist, will die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen bald abschließen. Der einzige Verdächtige sitzt seit fast einem halben Jahr in U-Haft.

Am 7. Juli vergangenes Jahr wurde die 51-jährige Unternehmerin im Garten ihres Hauses in Gmunden aufgefunden. Sie lag dort über zwei Tage mit schweren Kopfverletzungen, später verstarb sie im Spital. Der einzige Verdächtige, ein 38-jähriger Tennispartner, sitzt seit 12. Juli in Untersuchungshaft. Diese wurde in den vergangenen Monaten vom Landesgericht Wels immer wieder verlängert.

Keinen Antrag auf Entlassung gestellt

Laut Staatsanwaltschaft hat der Verteidiger des Verdächtigen keinen Antrag auf Entlassung aus der Untersuchungshaft gestellt. Am Donnerstag steht die nächste Haftprüfung an, sagt Christian Hubmer von der zuständigen Staatsanwaltschaft Wels: „Im Zuge dieser Haftprüfungsverhandlung wird entschieden, ob die U-Haft fortgesetzt wird.“

Ergänzende Stellungnahmen noch ausständig

Unterdessen werden weiterhin Spuren ausgewertet und Stellungnahmen eingeholt, so Hubmer: „Aktuell ausständig sind noch ergänzende Stellungnahmen von bereits beauftragten Sachverständigen, um den Sachverhalt abschließend klären zu können.“

Bis Anfang März möchte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abgeschlossen haben. Bislang stechen aus den vielen ausgewerteten Spuren zwei Gutachten hervor. In einem Gutachten wird der 38-jährige Verdächtige belastet, in einem anderen entlastet. Wobei laut Staatsanwaltschaft beim entlastenden Gutachten noch Details geklärt werden müssen.

Gutachten: Auch Sturz möglich

In dem Gutachten wird auch ein Sturz als Ursache für den Tod in Betracht gezogen. Unklar ist aber laut Staatsanwaltschaft, wodurch der Sturz ausgelöst wurde. Welchem der Gutachten die Staatsanwaltschaft mehr glaubt, möchte Sprecher Christian Hubmer nicht sagen: „Aus aktueller Sicht gehen wir davon aus, dass das Ermittlungsverfahren bis Ende des Monats abgeschlossen werden und im Anschluss eine Sachentscheidung getroffen werden kann.“

Dann soll klar sein, ob es zu einem Prozess kommt oder das Verfahren eingestellt wird. Sollte es zu einem Prozess kommen und die Anklage auf Mord lauten, droht dem Verdächtigen im schlimmsten Fall lebenslange Haft.

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