Ärger über Verordnung beim Sportfischen

Großer Andrang herrschte bei der Fischereimesse in Wels, ebenso wie bei einer lebhaften Diskussion zwischen Anglern und dem Landesfischereiverband. Für Ärger unter den Preisfischern und Teichbesitzern sorgt eine ale Verordnung.

Ein Gesetz, das bereits seit 1990 existiert, ist der Anlass der Auseinandersetzung. Es besagt, dass beim Wettangeln die gefangenen Fische sofort getötet und nicht wieder in das Wasser zurückgeworfen werden dürfen. Seit dem Führungswechsel an der Spitze des Landesfischereiverbandes vor gut zwei Jahren wird die Einhaltung dieses Gesetzes auch überwacht - sehr zum Leidwesen der Teichbesitzer und Angler.

Fische werden nicht waidgrecht behandelt

Problematisch sei das Gesetz vor allem für die Besitzer von Fischteichen, weil nach zwei oder drei Wettkämpfen der Teich leergefischt sei, kritisiert ein Fischer. Für den Landesfischereiverband ist Wettfischen, mit Zurücksetzen der gefangenen Fische, nicht waidgerecht, also grausam. Landesfischermeister Siegfried Pilgerstorfer betrachtet das Problem als Imagefrage: „Wenn wir Kontrollen durchführen, sehen wir, dass vielfach die Fische nicht immer so behandelt wurden, wie ein waidgerechte Fischer die Fische behandelt.“

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Das sei Unsinn, sagen die Betroffenen. Man rege sich auf, wenn die Fische „vorsichtig herausgenommen, in einen Kescher gelegt, mitsamt diesem gewogen und dann wieder zurückgesetzt werden, sagt ein Fischer und Teichbesitzer im Interview mit dem ORF Oberösterreich: „Es wäre ein Wahnsinn, wenn ich den ganzen Fisch umbringen würde. Dann hätte ich in kurzer Zeit keine Fische mehr.“

Landesfischereimeister sucht nach Lösung

Es sei aber eine gesetzliche Bestimmung, über die man sich nicht einfach hinwegsetzen könne, kontert der Landesfischereiverband. Man werde aber, so der Landesfischereimeister, möglichst rasch eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung finden.