Vorstoß für Rechtsabbiegen bei Rot
Inhalt der Resolution: Die Straßenverkehrsordnung soll derart geändert werden, dass das Rechtsabbiegen bei Rot - unter bestimmten Voraussetzungen - erlaubt ist. Damit wäre folgender Ablauf möglich: Rechts blinken, langsam bis zur Haltelinie vorfahren, schauen, ob kein Fahrzeug kommt und dann langsam losfahren - und das alles obwohl die Ampel auf Rot steht.
Vorbild USA und Kanada
Was bei uns völlig unmöglich wirkt, ist in den USA und in Kanada unter bestimmten Umständen längst Gang und Gäbe und ausdrücklich erlaubt. Auch in der ehemaligen DDR war das Rechtsabbiegen bei Rot erlaubt.
Jetzt gibt es aber auch in Oberösterreich einen Vorstoß in diese Richtung. Es wäre doch eine gute Idee, um das tägliche Stau-Chaos zu mildern, und der flüssigere Verkehr würde auch die Schadstoffbelastung vermindern, dachte man sich bei der Linzer FPÖ. Nötig wäre dafür aber eine Änderung der Straßenverkehrsordnung, die wiederum nur im Parlament beschlossen werden kann.
Autofahrerorganisationen lehnen ab
Die Autofahrerorganisationen lehnen den Vorschlag ab: Der Chef-Jurist des ÖAMTC, Martin Hoffer, hält das Rechtsabbiegen bei Rot für keine gute Idee, weil die gültige Bestimmung, per Mittelspurensignale das Einbiegen bei Rot dort zu gestatten, wo es die Verkehrsverhältnisse zuließen, ausreichen würde. Die Möglichkeiten könnten allerdings weiter ausgebaut werden.
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Beim ARBÖ sieht man die Sache ebenso, nur das Argument ist ein anderes. Christine Krandl, Juristin beim ARBÖ, meint, abbiegen bei Rot schaffe neue Gefahrensituationen, immerhin würde man ja schon in der Schule lernen, dass Rot stehen bleiben bedeutet.
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Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und den Grünen wurde die Resolution beschlossen, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, für die nötigen Gesetzesänderungen zu sorgen.