Swap: Annäherung über Vergleich

Die Stadt Linz und die BAWAG haben am Freitag am Handelsgericht Wien prinzipiell Bereitschaft zur Wiederaufnahme von Vergleichsgesprächen über den „Swap 4175“ signalisiert. Der Streitwert des Zinstauschgeschäftes beläuft sich bereits auf mehr als eine halbe Milliarde Euro.

Handelsrichter Andreas Pablik appellierte erneut an die zwei Streitparteien zu einer „gütlichen Einigung“ zu kommen.

Mediationsgespräche im Februar 2013 beendet

Mediationsgespräche zwischen Linz und der BAWAG wurden offiziell im Februar 2013 beendet, dann gab es weitere Sondierungsgespräche. Im Mai startete dann der größte Zivilrechtsprozess der Zweiten Republik am Handelsgericht Wien. Bisher wurde unter anderem der damalige Bürgermeister Franz Dobusch (SPÖ) und der Ex-BAWAG-Chef und derzeitige Notenbank-Präsident Ewald Nowotny einvernommen.

Im Strafverfahren am Linzer Landesgericht sind in der Swap-Affäre der ehemalige Linzer Finanzstadtrat Johann Mayr (SPÖ) und Ex-Finanzdirektor Werner Penn Mitte Dezember vom Vorwurf der Untreue im Zweifel freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft kündigte Nichtigkeitsbeschwerde an. Die Urteile sind somit nicht rechtskräftig.

„Dann wird es eine Tragödie werden“

Am Verhandlungstag am Freitag am Handelsgericht gab es keine Zeugeneinvernahmen, sondern es wurde der weitere Prozessfahrplan erörtert. Pablik warnte die Anwälte beider Seiten durch Vorlage von weiteren Beweismittel - etwa aller Telefonprotokolle - den Aktenumfang explodieren zu lassen. Dann werde der Akt „für eine Einzelperson sehr schwer händelbar“. Er könne sich beim Schreiben des Urteils etwas Zeit lassen, aber die Anwälte müssten „innerhalb von vier Wochen eine sinnvolle Beweisrüge“ schreiben. „Dann wird es eine Tragödie werden“. Gibt es keine gütliche Einigung, dann werde er den Prozess so schnell wie möglich führen.

„Natürlich ist die Stadt Linz vergleichsbereit“

Die Bank sei noch immer an „zielorientierten Vergleichsgesprächen“ interessiert, betonte BAWAG-Anwalt Gabriel Lansky. Es fehle aber die „Response“ von Linzer Seite. „Natürlich ist die Stadt Linz vergleichsbereit“, erwiderte Linz-Anwalt Gerhard Rothner. Das Hauptproblem sei das Thema Schadenersatz. Der Schaden für die Bank und Verpflichtungen gegenüber Dritten werden „ja nicht hergezeigt“. Laut BAWAG-Anwältin Bettina Knötzl hat die Bank bereits ein 44-seitiges Gutachten zum Schadenersatz anfertigen lassen und der Gegenseite übermittelt. „Wir hätten gerne ein schnelles Urteil, wenn ein Vergleich nicht möglich ist“, betonte Knötzl.

„Sehr gute Gespräche im Sommer“

BAWAG-Chefjurist Alexander Schall lobte in der heutigen Gerichtsverhandlung „die inhaltlich sehr guten Gespräche im Sommer“. Seit Oktober gebe es aber keine Linzer-Unterhändler mehr. Er sei „nach wie vor fest überzeugt, einen Weg zu finden, wo man sich näher kommt“. Schall deutete auch an, der Linzer Seite die gewünschten Unterlagen zu übermitteln. Nach weiteren Wortgefechten der Anwälte warnte der Richter davor, „das zarte Pflänzen von Schall nicht niederzutrampeln“.

Beim nächsten Verhandlungstermin am 21. Februar wird ein ehemaliger Bank-Austria-Mitarbeiter vernommen sowie ein Gutachter zur Bestimmung der Marktüblichkeit des Swaps bestimmt.

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