Bedingte Haft wegen „Geistersitzung“

Der frühere ÖVP-Bürgermeister von Schildorn und sein Amtsleiter sind am Mittwoch im Landesgericht Ried wegen Amtsmissbrauches zu neun bzw. acht Monaten Haft bedingt verurteilt worden. Sie hatten eine Gemeinderatssitzung „erfunden“.

Die beiden Urteile sind nicht rechtskräftig. Das Duo war geständig, ein Protokoll über die angebliche Sitzung am 2. September 2009 angefertigt und an das Land Oberösterreich übermittelt zu haben. Demnach sei beschlossen worden, dass die Gemeinde die Haftung für ein Darlehen über 1,93 Mio. Euro übernimmt. Diese Garantieerklärung war die Voraussetzung, dass die Gemeindeaufsicht des Landes die Kreditaufnahme genehmigte.

Geld für Schulsanierung benötigt

Das Geld wurde für die Schulsanierung benötigt, in deren Rahmen der vorhandene Turnraum zu einer -halle erweitert wurde, in der auch Veranstaltungen möglich waren. Das Projekt war ein lang gehegter Wunsch in der Gemeinde. Aufgeflogen ist die Affäre durch einen Prüfbericht des Landes, der im September 2012 die Vorgänge kritisiert hatte, wie es zur Entscheidung, bei welcher Bank der Kredit aufgenommen wird, gekommen ist.

Für das Gericht wurden mit dem Vorgehen der beiden Angeklagten die Mitglieder des Gemeinderates in ihrem Recht geschädigt, die Angelegenheit zu diskutieren und frei darüber zu entscheiden. Auch das Land sei in seinem Recht als Aufsichtsbehörde geschädigt worden.

„Alle Fraktionen haben das Projekt gewollt“

Diesen Schädigungsvorsatz hatte das Duo in der Verhandlung bestritten. Alle drei Fraktionen im Gemeinderat - neben ÖVP auch SPÖ und FPÖ - hätten das Projekt gewollt. Es sei aus einer davorliegenden Sitzung klar gewesen, dass ein Kredit und dazu eine Haftungsübernahme benötigt würden. Weil schon mit den Bauarbeiten begonnen worden sei und die ausführenden Firmen auf Bezahlung gedrängt hätten, sei schnell der Kredit benötigt worden. Eine ordnungsgemäße Sitzung sei sich zeitmäßig nicht mehr ausgegangen, argumentierte der Bürgermeister. Die Kreditgarantie sei mit den Führern der anderen Fraktionen abgesprochen gewesen. Das Ganze passierte kurz vor der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl Ende September 2009.

„Gefälschtes Protokoll war ein Fehler“

Der Staatsanwalt stellte demgegenüber fest: „Das geht gar nicht, dass man es sich richtet.“ Das Gericht hielt im Urteil fest, es zweifle nicht an den Verdiensten der beiden Angeklagten, aber die erfundene Gemeinderatssitzung und das gefälschte Protokoll seien „ein Fehler“ gewesen. Der Ex-Bürgermeister fasste die höhere Strafe aus, weil die Tat von ihm ausgegangen sei. Beide kündigten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab - somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.