Denkmalamt hebt Schutz teilweise auf
Das Innere des vierten Obergeschoßes und das Dachgeschoß seien nach dem aktuellen Bescheid vom Denkmalschutz ausgenommen, so Luger. Zudem stehe der Denkmalsschutz einer Verbreiterung der Nibelungenbrücke ebenfalls nicht im Wege, da die Planungen der Stadt akzeptiert worden seien, sagte Luger, der den Kompromiss als „vernünftig“ bezeichnete.
Nationalsozialistische Bauplanungen
Das Bundesdenkmalamt hatte 2008 den Erhalt der Nibelungenbrücke sowie der beiden Brückenkopfgebäude Ost und West an der Einmündung in den Hauptplatz als öffentliches Interesse definiert und unter Schutz gestellt. Die Stadt Linz erhob Einspruch, unter anderem, weil in den Ausführungen des Denkmalamts die nationalsozialistischen Bauplanungen wie normale Bauvorhaben anderer historischer Epochen ausgewiesen wurden.
Granit im KZ Mauthausen abgebaut
Unerwähnt sei geblieben, dass etwa der Granit für die Gebäude im Steinbruch des KZ Mauthausen abgebaut wurde und das Gebäude teilweise von Zwangsarbeitern errichtet wurde, so Luger. Eine gänzliche Unterschutzstellung hätte eine kritische Würdigung ihrer Geschichte zumindest erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht, so der Linzer Bürgermeister.
Link:
- Lösung für Brückenkopfgebäude in Sicht (ooe.ORF.at; 5.11.13)