Denkmalamt hebt Schutz teilweise auf

Das Bundesdenkmalamt (BDA) hat die Unterschutzstellung der Linzer Brückenkopfgebäude im Jahr 2008 nach einem Einspruch der Stadt Linz jetzt teilweise wieder aufgehoben. Das teilte Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) am Samstag mit.

Das Innere des vierten Obergeschoßes und das Dachgeschoß seien nach dem aktuellen Bescheid vom Denkmalschutz ausgenommen, so Luger. Zudem stehe der Denkmalsschutz einer Verbreiterung der Nibelungenbrücke ebenfalls nicht im Wege, da die Planungen der Stadt akzeptiert worden seien, sagte Luger, der den Kompromiss als „vernünftig“ bezeichnete.

Nationalsozialistische Bauplanungen

Das Bundesdenkmalamt hatte 2008 den Erhalt der Nibelungenbrücke sowie der beiden Brückenkopfgebäude Ost und West an der Einmündung in den Hauptplatz als öffentliches Interesse definiert und unter Schutz gestellt. Die Stadt Linz erhob Einspruch, unter anderem, weil in den Ausführungen des Denkmalamts die nationalsozialistischen Bauplanungen wie normale Bauvorhaben anderer historischer Epochen ausgewiesen wurden.

Granit im KZ Mauthausen abgebaut

Unerwähnt sei geblieben, dass etwa der Granit für die Gebäude im Steinbruch des KZ Mauthausen abgebaut wurde und das Gebäude teilweise von Zwangsarbeitern errichtet wurde, so Luger. Eine gänzliche Unterschutzstellung hätte eine kritische Würdigung ihrer Geschichte zumindest erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht, so der Linzer Bürgermeister.

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