Landesrechnungshof darf Gemeinden prüfen

Der Landesrechnungshof ist ab kommendem Jahr mit mehr Kompetenz ausgestattet und darf dann auch Gemeinden prüfen. Die Verantwortlichen erhoffen sich dadurch eine Präventivwirkung. Kommunen könnten von allzu teuren Projekten die Finger lassen.

Auf Eigeninitiative kann der Landesrechnungshof pro Jahr drei Gemeinden unter 10.000 Einwohnern prüfen. Weiters dürfen ihn Landtag und Landesregierung je zweimal pro Jahr ersuchen, bei besonderer Auffälligkeit Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern zu kontrollieren. Darüber hinaus kann die Landesregierung als Aufsichtsbehörde so wie bisher Gemeindegutachten vom Landesrechnungshof einfordern.

Erste Prüfung einer Kommune im Jänner

Die erste Prüfung einer Kommune kündigte Direktor Friedrich Pammer gleich für Jänner an. Man werde sich künftig nicht nur auf einzelne Gemeinden konzentrieren. Wo es sinnvoll sei und Nutzen bringe, würden auch mehrere gemeinsam geprüft - etwa im Bereich von Kooperationen mit finanzieller Relevanz. Das können auch 20, 30 sein, sagte Landtagspräsident Viktor Sigl (ÖVP).

Von Bedeutung seien zudem die Transferbeziehungen zum Land, aber auch zwischen den verschiedenen Haushalten in den Kommunen, so Pammer. Der Direktor des Landesrechnungshofes hofft letztlich auf eine „Präventivwirkung“. Kommunen könnten durch die Kontrolle davor bewahrt werden, Projekte zu realisieren, die ihren Haushalt langfristig schädigen, sagt Landtagspräsident Viktor Sigl.

Aktuell elf Prüfungen

Aktuell laufen beim Landesrechnungshof mit 24 Beschäftigten elf Prüfungen, die im kommenden Jahr abgeschlossen sein sollen. Der Direktor nannte als Beispiele das neue Linzer Musiktheater, die Umsetzung der Spitalsreform II und die Lehrerfortbildung.

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