Swap wegen Befangenheit im Gerede
Im Zivilverfahren zum Swap-Deal zwischen Stadt Linz und BAWAG P.S. K., geht es um die wechselseitige Schadenersatzklage, die vor dem Wiener Handelsgericht juristisch ausgetragen wird. Der Handelsrichter Andreas Pablik soll als Zuhörer den ersten Prozesstag des Strafprozesses gegen Ex-Finanzdirektor Werner Penn und Ex-Stadtrat Johann Mayer am Linzer Landesgericht verfolgt und dabei auch die Aussage Penns gehört haben.
Für Juristen ist Befangenheit kein Problem
Dieser hatte allerdings die Aussage in Wien verweigert. Jetzt steht eine mögliche Befangenheit im Raum. Der Jurist und Vorstand des Instituts für Zivilprozessrecht an der Linzer Johannes Kepler Universität Walter Buchegger sieht aber kein Problem. Nur weil sich der Richter ein Bild macht, von einer im Strafprozess getätigten Aussage, reicht das nicht, um ihn gemäß Paragraph 19 der Jurisdiktionsnorm als befangen abzulehnen, so Buchegger
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Auch beim Justizministerium sieht man auf Radio Oberösterreich Nachfrage auf den ersten Blick keinen Grund für eine Befangenheit. Es liege bisher auch kein Ablehnungsantrag des Richters beim Wiener Handelsgericht vor, so eine Sprecherin des Justizministeriums.