Swap: Privatklage der Stadt Linz beschlossen

Am Donnerstag wurde im Standtsenat mit den Stimmen von SPÖ und den Grünen beschlossen, dass sich Linz beim Strafverfahren zum SWAP gegen den früheren Finanzstadtrat und den Ex-Finanzdirektor privat beteiligt. ÖVP und FPÖ haben sich der Stimme enthalten.

Zuletzt hatte die Stadt 24 Mio. Euro nur von Penn gefordert, von Mayr nichts. Der neue Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) sprach von einem Alleingang der Verwaltung, der korrigiert wurde. Nun werden vorerst symbolische 100.000 pro Person verlangt. Damit sollen beide Angeklagte gleich behandelt werden.

Dass nicht mehr Geld eingeklagt wird, begründet die Stadt mit ihrer Rechtsposition im parallel anhängigen Zivilverfahren, wonach das Geschäft ungültig sei. Aus verfahrenstechnischen Gründen habe man aber Ansprüche anmelden müssen, eine Ausweitung sei jederzeit möglich.

Objektive Aufklärung

Linz sei an einer objektiven Aufklärung der Geschehnisse interessiert, hieß es in einer Presseaussendung am Donnerstag. FPÖ und ÖVP unterstützen zwar die Geltendmachung von Privatbeteiligten-Ansprüchen, ihnen sind 100.000 Euro aber zu wenig. "Das jetzt festgelegte Klags-Ausmaß liegt deutlich unter den bereits geleisteten Swap-Zahlungen von 24,2 Millionen Euro und damit auch abseits des Verständnisses in der Bevölkerung“, so ÖVP-Vizebürgermeister Bernhard Baier.

Zudem habe die Stadt bereits Gerichtsgebühren in Höhe von 5 Mio. Euro hinterlegt. „Selbst wenn man die heutige Forderung später noch erhöhen kann, ist die Optik eigenartig“, findet der freiheitliche Klubobmann Markus Hein. Im Fall eines Schuldspruchs dürfe der Steuerzahler auf diesen Kosten nicht sitzen bleiben, verlangt er.

Prozessbeginn am kommenden Montag

Linz hat mit der BAWAG PSK eine riskante Zinswette abgeschlossen, aus der ein Verlust in der Größenordnung von einer halben Milliarde Euro droht. Ab Montag stehen Mayr und Penn deswegen vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Linz legt ihnen Untreue und einen Schaden von rund 24 Mio. zur Last. Das sind die bisher tatsächlich an die BAWAG geleisteten Zahlungen.

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