Streit um Lkw-Maut

Die Arbeiterkammern (AK) Oberösterreich und Wien gehen jetzt per Verfassungsbeschwerde vor Gericht gegen die Mautordnung auf Autobahnen vor. Berufskraftfahrer haben sich nach Abbuchungsproblemen an die AK gewandt. Einem Betroffenen drohen 5.000 Euro Strafe.

Die Arbeiterkammer verweist auf den Fall eines oberösterreichischen Lkw-Fahrers. Nach dem Austausch der Windschutzscheibe sei die Go-Box, die die Daten für die kilometerabhängige Lkw-Autobahnmaut erfassen soll, nicht exakt montiert worden. Durch eine minimale Überlappung mit dem Scheibenwischer kam es zu vereinzelten Fehlbuchungen und in weiterer Folge zu Anzeigen wegen Mautprellerei.

Mehrere tausend Euro Strafe

Im Raum Amstetten fielen 15 Fehlbuchungen an - dafür werden 2.500 Euro Strafe gefordert. Sollte der Lkw-Fahrer für weitere 20 Fehlbuchungen in Oberösterreich bestraft werden, beläuft sich die Strafe insgesamt auf fast 5.000 Euro.

Die Kritik der Arbeiterkammer: es liege ein Missverhältnis zwischen Schaden und Strafe vor. Die Höhe der nicht entrichteten Maut würde sich auf 38 Euro belaufen. Dem würden mehr als 1.350 ordnungsgemäße Buchungen in der Höhe von mehr als 1.200 Euro gegenüber stehen.

AK kritisiert langen Zeitraum

Ein weiterer Kritikpunkt: die Fehlbuchungen zogen sich über ein halbes Jahr, es sei aber weder der Lenker noch der Zulassungsinhaber darüber informiert worden. Erst als der Lkw-Fahrer durch Mitarbeiter des Autobahnbetreibers ASFINAG gestoppt und zur sofortigen Zahlung einer Ersatzmaut von 7.700 Euro aufgefordert wurde, erfuhren er und sein Dienstgeber von dem Problem, so die AK. Die Arbeitnehmervertretungen wollen mit ihren Beschwerden eine Änderung der Mautordnung erreichen.

„Strafen existenzbedrohend“

Für AK-Präsident Johann Kalliauer darf es nicht sein, dass Arbeitnehmer existenzgefährdende Strafen aufgebrummt werden für Dinge, für die sie im Grunde nichts können. Bei der ASFINAG zeigt man sich verwundert und kontert. Die Betreiber würden mehrfach darauf hingewiesen, dass eine Go-Box nicht funktioniert, wenn sie durch einen Scheibenwischer blockiert wird.

Ton der Go-Box hat Warnfunktion

Zudem gebe es eine Warnfunktion für die Fahrer: bei korrekten Abbuchungen piepst die Go-Box regelmäßig, wenn sie nicht piepst, weiß der Fahrer, dass etwas nicht passt und er möglichst rasch eine Vertriebsstelle aufsuchen solle. Dann würden laut dem Mautgesetz keine Strafen anfallen. Die ASFINAG will den von der AK kritisierten Fall prüfen.

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