Haftstrafen in „Objekt 21“-Prozess

Ein 32- und ein 24-Jähriger sind wegen Brandstiftung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung in einem Prozess am Donnerstag im Landesgericht Wels zu vier beziehungsweise drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden.

Außerdem müssen sie 200.000 Euro Teilschadenersatz zahlen. Der ältere der Verurteilten legte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein, der jüngere und die Staatsanwaltschaft erbaten sich drei Tage Bedenkzeit. Die Urteile sind somit nicht rechtskräftig.

„Objekt 21“

Sieben Mitglieder des Vereins „Objekt 21“ - laut Eigendefinition ein „Freizeit- und Kulturverein“ - wurden im Juni wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung von der Staatsanwaltschaft Wels angeklagt. Die vor zwei Jahren aufgelöste Vereinigung hatte sich in einem Bauernhof im Bezirk Vöcklabruck eingemietet und dort ein „Partyzentrum“ eingerichtet, dessen Bar germanische Runen zierten. Die Grillstelle im Garten war in Form einer „Schwarzen Sonne“, eines NS-Symbols, angelegt, am Eingang wurde die Reichskriegsflagge gehisst.

„Kleine Fische“ laut Polizei und Justiz

Bei den beiden am Donnerstag Verurteilten handelt es sich nach Einschätzung von Polizei und Justiz um verhältnismäßig kleine Fische in einem kriminellen Netzwerk, dem um die 35 Personen angehörten. Dem 32-jährigen Mann wurde vorgeworfen, er habe am 23. August 2010 allein ein Bordell in Inzersdorf im Bezirk Kirchdorf an der Krems und am 14. Mai 2012 zusammen mit Komplizen einen Saunaclub in Wien angezündet. Der Schaden betrug 350.000 bzw. 2,5 Mio. Euro.

„Im Auftrag gehandelt“

Er habe jeweils auf Auftrag gehandelt. Die Anweisungen und den Lohn für seine Taten in der Höhe von einigen tausend Euro habe er von einem führenden Mitglied des Netzwerkes erhalten. Dem 24-Jährigen wurde nur die Brandlegung in Wien zur Last gelegt. Beide waren bezüglich der Brandstiftung geständig, die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung bestritten sie aber. Doch dem hielt die Richterin in der Urteilsbegründung entgegen: „Zeig mir, mit wem du gehst und ich sag dir, wer du bist.“

Aussagen teilweise verweigert

Als Zeugen in dem Prozess wurden einige mutmaßliche führende Mitglieder des kriminellen Netzwerkes aus der U-Haft vorgeführt. Teilweise nahmen sie ihr Recht in Anspruch, die Aussage zu verweigern, um sich nicht selbst zu belasten. Der Pächter des eingeäscherten Saunaclubs hingegen gestand, seine Kontakte zu dem Netzwerk für das Abfackeln benützt zu haben. Er habe kurz vor der Eröffnung des Etablissements Fehler begangen und viel Geld verloren.

Er hoffte, es nach einem Brand von einer Versicherung wieder holen zu können. Ein Mitglied des Netzwerkes aus der mittleren Führungsebene schilderte, die obersten Bosse hätten ihren Lebensunterhalt finanziert, indem sie Straftaten von anderen verüben ließen. Diesen sei für den Fall, dass sie erwischt werden und ins Gefängnis wandern, eine Bezahlung von 1.000 Euro pro Monat versprochen worden. Deshalb seien überwiegend Unbescholtene angeworben worden - ein Milderungsgrund bei der Strafbemessung.

Dem kriminellen Netzwerk werden zahlreiche Delikte zugerechnet, darunter Gewalt-, Eigentums- und Vermögensdelikte in der Rotlicht-Szene sowie Waffen- und Drogenhandel. Obendrein gibt es dabei Überschneidungen mit dem rechtsextremen Netzwerk „Objekt 21“.

Prozesse mit geständigen Tätern vorgezogen

In Zusammenhang mit den genannten Aktivitäten muss die Justiz eine ganze Serie von Prozessen abwickeln. Sie hat jene Fälle vorgezogen, in denen die mutmaßlichen Täter geständig sind. Am Donnerstag fand die zweite Verhandlung statt. In der ersten im vergangenen Juli war ein 30-Jähriger wegen mehrfachen versuchten oder vollendeten Einbruchdiebstahls, Raubes und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung noch nicht rechtskräftig zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.

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