Kein abschließendes Urteil im Fall Adelsmayr

Vor zwei Jahren hat in Dubai der Prozess gegen den Bad Ischler Arzt Eugen Adelsmayr begonnen. Im Oktober wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt. Dieses Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, da es in Abwesenheit des Mediziners gefällt wurde.

Der Prozess

Im Juli 2011 begann der Mordprozess gegen Eugen Adelsmayr, am 21. Oktober 2012 kam es in Dubai zur Urteilsverkündung - mehr dazu in Die Chronologie.

Dem Arzt aus Oberösterreich und einem Kollegen wurden der Tod eines Patienten durch unterlassene Hilfeleistung und eine zu hohe Dosis Opiate vorgeworfen. Obwohl eine Reihe von Gutachten seine Unschuld belegten, wurde er im vergangenen Oktober in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt.

Anästhesist in Salzburger Privatspital

Adelsmayr arbeitet jetzt in einem Salzburger Privatspital als Anästhesist. Auf die Frage, ob er aus heutiger Sicht etwas anders machen würde, sagt er: „Ich glaube nicht. Ich habe mich schon informiert, auch wenn sich danach herausgestellt hat, dass ich mich besser informieren hätte sollen. Aber auch wenn man die Gesetzeslage und die Gefahren kennt, was soll man tun, wenn vor Gericht eine Fälschung durchgeht? Darauf kann man sich nicht vorbereiten. Dieses Risiko kann man nie ausschließen“, so Adelsmayr.

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Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn dafür müsste Adelsmayer noch einmal nach Dubai kommen. Dort würde dann das Verfahren fortgesetzt werden. Derzeit ist sein offizieller Status „Flüchtiger“ und er würde bei einer Einreise sofort festgenommen werden. Adelsmayer droht weiterhin die Todesstrafe.

Eugen Adeslmayr

APA / Barbara Gindl

Adelsmayr schließt eine Rückkehr nach Dubai aus

Medizinier in Österreich sicher

In Österreich ist Adelsmayr sicher. Bei Reisen ins Ausland muss er aber immer darauf achten, welches Land ein Auslieferungsabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten hat. Im schlimmsten Fall droht ihm aber die Abschiebung.

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„Ich bin nicht öffentlich auf einer Fahndungsliste ausgeschrieben, wobei es aber bilaterale Abkommen zwischen den Emiraten und Zweitstaaten geben kann, von denen ich nichts weiß. Das wissen nur die betroffenen Staaten, und da könnte es durchaus sein, dass ich etwa in Spanien einen Autounfall habe, meinen Ausweis herzeigen muss und dann Probleme bekomme“, so Adelsmayr.

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