Hochwasser: Ausweitung der roten Zonen

Nach der Hochwasserkatastrophe wurde Kritik erhoben, dass Gemeinden Gebiete mit Hochwasserrisiko umgewidmet haben und dort bauen ließen. Jetzt stellt sich die Frage, ob diese so genannten roten Zonen ausgeweitet werden müssen.

Schweren Überflutungen verändern die Landschaft und angesichts weiterer drohender Hochwassergefahren und geplanter Dammbauten müssen die Gefahrenzonenpläne überarbeitet und ständig aktualisiert werden.

Pläne werden immer wieder überarbeitet

Die Hochwassergebietspläne stellen für die Gemeinden die verbindliche Grundlage für etwaige Baubewilligungen oder Bauverbot dar.

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Felix Weingraber im Gespräch mit ORF-Redakteurin Barbara Duftschmid

„Die Wildbach- und Lawinenverbauung hat flächendeckend Gefahrenzonenpläne. Wir haben versucht, einen solchen Plan für den Hauptsiedlungsraum zu erstellen. Unsere Arbeiten sind ständig in Fortführung - die Gefahrenzonenplanung ist also noch nicht abgeschlossen. Jährlich kommen neue Gewässer dazu und teilweise werden die Wetter aber auch wieder überarbeitet,“ so Felix Weingraber vom Amt für Oberflächengewässerwirtschaft des Landes.

Einen Gesamtüberblick darüber, wie viele Bauparzellen und Gebäude sich in Oberösterreichs roten Gefahrenzonen befinden, gibt es nicht. Genaue Zahlen hat jede Gemeinde nur für ihr eigenes Gebiet.

Kaum Chancen auf Schadensersatz

Wer aber wissentlich in einem Überschwemmungsgebiet einen Neubau errichtet hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Jene Personen, die sich noch vor 2002 ein unbebautes Grundstück gekauft haben, dass jetzt wegen Hochwassergefahr rückgewidmet werden müsste, haben in Oberösterreich derzeit nur geringe Chancen auf Schadensersatz.

Wie und wo genau Handlungsbedarf besteht und etwa rote Zonen und Rückhalteflächen auszuweiten sind, werden künftig die aktualisierten Gefahrenzonenpläne zeigen.

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