Mord an Ex-Freundin: 20 Jahre Haft
Der Angeklagte bestritt stets jede Schuld. Die acht Geschworenen folgten aber den belastenden Indizien und sprachen ihn einstimmig des Mordes schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In der Nacht auf den 23. Oktober des vergangenen Jahres soll der 29-Jährige seine 26-jährige Ex-Freundin in Auberg getötet haben, so die Anklage der Staatsanwaltschaft. Dann habe er sie mit dem Kabel eines Glätteisens an die Badezimmertür ihrer Wohnung gehängt, um es wie einen Selbstmord aussehen zu lassen.
Motiv: Unerwiderte Liebe
Das Motiv sei unerwiderte Liebe, denn er habe die Trennung im Jahr 2009 nie akzeptiert, so der Vorwurf. Kurz vor ihrem Tod soll die junge Frau dem Angeklagten von einer neuen Beziehung erzählt haben. Laut Staatsanwaltschaft gab es auch Zeugen, die zum Tatzeitpunkt Geräusche aus der Wohnung gehört haben sollen, die nach einer Auseinandersetzung geklungen hätten.
An der Kleidung, am Körper der Toten und am Glätteisen seien DNA-Spuren des Angeklagten gefunden worden. Weiters habe er kein schlüssiges Alibi. Die Tote habe auch keinerlei Probleme gehabt, die als Grund für einen Selbstmord infrage kämen, so die Anklage. Die Verteidigung sah darin keinen tatsächlichen Beweis. Die DNA-Spuren seien übertragen worden, als der 29-Jährige Tage zuvor zu Besuch in der Wohnung der Toten war.
Arzt: Verletzungen deuten nicht auf Selbstmord
Der Gerichtsmediziner berichtete in seinem Obduktionsgutachten, die Verletzungen, die er an der Toten gefunden habe, seien nicht in Zusammenhang mit einem Selbstmord zu bringen, sondern stammten von stumpfer Gewalteinwirkung. Eine ihr körperlich überlegene Person habe sich womöglich auf sie gekniet oder gesetzt. Obendrein sei ihre Atmung durch einen weichen Gegenstand vor Gesicht beeinträchtigt worden. Zuletzt sei sie bewusstlos geworden. Dann sei sie in die Schlinge des Glätteisens an der Tür gehängt worden.
Gutachten von Thomas Müller
Der Kriminalpsychologe Thomas Müller analysierte aus dem Akt und den Fotos aus der Wohnung, dass es sich um eine sehr ordentliche Person gehandelt habe, die nicht auf diese Weise Selbstmord begehen würde.
Gegenüber ORF Oberösterreich sagte Müller: „Aus kriminalpsychologischer Sicht ist das sehr spannend, so viel wie möglich über das Opfer zu erfahren. Deshalb gehen wir in der Psychologie auf jene Örtlichkeiten zurück, wo jemand die Persönlichkeit zeigt. Das können die Wohnung sein, der Kühlschrank oder Abstellräume. Die zeigen, ob jemand sauber und penibel ist. Das hat sich bei der jungen Frau gezeigt. Die eigentliche Auffindungssituation hat aber eine andere Sprache gesprochen. Eine junge Frau, die so eine Persönlichkeit besitzt, bringt sich anders um, wenn sie sich überhaupt umbringt.“
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Links:
- Mordalarm nach scheinbarem Suizid (ooe.ORF.at)
- Auberg: Gutachten geht von Mord aus (ooe.ORF.at)