Swap-Zivilverfahren wirft Schatten voraus

Am 24. Mai beginnt des Zivilverfahren Stadt Linz gegen die BAWAG zu jenem Swap-Geschäft, das Linz im schlimmsten Fall einen Verlust von 417 Mio. Euro bescheren könnte. Der Richter am Handelsgericht Wien wird das Verfahren sozusagen filetieren.

Die Stadt Linz wird ihren Finanzdirektor, den ehemaligen Verkehrslandesrat Hermann Kepplinger, nach Wien entsenden. Gleich zu Beginn geht es um die Frage, ob der Vertrag zwischen der Stadt Linz und der BAWAG, der der Zinsabsicherung zugrunde liegt, überhaupt rechtmäßig zustande gekommen ist.

Scheibchenweises Verfahren

Die BAWAG sagt ja, die Stadt Linz nein - man sei getäuscht worden. Diese Frage nach rechtmäßigem oder unrechtmäßigem Zustandekommen des Swap-Vertrags stellt Richter Andreas Pablik an den Beginn eines Verfahrens, das er aufgrund des Umfangs quasi in Scheiben geschnitten hat.

Frage für Frage soll so an den Verfahrenstagen abgehandelt werden. Das bedeutet auch umfangreiche Schriftstücke und Unterlagen, die der Richter je nach behandeltem Thema ebenfalls in mehreren Tranchen anfordern wird. Geklärt ist auch die Frage, wer für die Stadt Linz am Verfahren als offizieller Beobachter teilnehmen wird: es ist Finanzdirektor Hermann Kepplinger.

Für Linz wird es brisant

Gleichzeitig soll ein Gremium aus den vier Stadtparteichefs aus der Distanz über das Gerichtsverfahren wachen. Völlig offen ist, wie lange das Swap-Verfahren dauern wird. Klar ist hingegen, dass schon in Kürze weitere brisante Themen auf die Stadt zukommen werden.

Der Bundesrechnungshof hat Linz unter die Lupe genommen. In den nächsten Tagen soll der Bericht veröffentlicht werden, die Spitzen der Stadt kennen ihn schon. Dem Vernehmen nach soll der Bericht des Bundesrechnungshofes sehr viele Bereiche kritisch durchleuchtet und durchaus spannende Dinge zutage gefördert haben.

Das Handelsgericht Wien stellte am Freitag fest, dass die Gestaltung des Verfahrensablaufes am 24. Mai nach Anhörung der Parteien beschlossen wird.

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