Diskussion über Autokameras

Nach einem Bericht über einen Alkolenker in „Oberösterreich heute“ gibt es eine Diskussion über Autokameras: Ein Autofahrer hatte die Fahrt des Betrunkenen gefilmt und den Behörden Beweise geliefert. Datenschützer verweisen auf das Verbot.

Es ist die sogenannte Dashcam, also eine ständig mitlaufende, fix an der Windschutzscheibe eines Pkws montierten Kamera. Populär wurden sie bei uns, als Bilder solcher Kameras vom russischen Meteoritenschauer im Februar im Fernsehen gezeigt wurden.

Im Internet wiederum verzeichnen Videos von Verkehrsunfällen auf russischen Straßen unzählige Zugriffe und fördern den Verkauf. Hierzulande wird seit der spektakulären Verfolgung eines Betrunkenen, Bilder davon liefen auch in Oberösterreich heute, über die Legalität dieser Kameras diskutiert.

Dashcam

ORF

Vernaderung und Selbstjustiz befürchtet

Datenschützer fürchten Vernaderung und Selbstjustiz, Befürworter halten entgegen, dass Versicherungen und Behörden Beweise brauchen, wenn es keine Zeugen eines Unfalls gibt. Die rechtliche Situation scheint auf dem ersten Blick eindeutig. Corinna Hotz, Verkehrsjuristin des ÖAMTC, sagt dazu: „Die Kameras dürfen nicht im Auto mitgeführt werden. Eine systematische Überwachung ist nicht gestattet. Das wäre eine Übertretung des Datenschutzgesetzes.“

Wer allerdings, so wie ein Motorradfahrer in Sierning seine Ausfahrten mit einer solchen Kamera festhält und somit die Schönheit der Landschaft einfängt - bekommt eine andere juristische Antwort: "Das systematische Filmen ist verboten. Wenn ich aber touristisch unterwegs bin und dort filme, zeitweilig filme, für private Zwecke filme, stellen sie kein Problem dar.

Verwaltungsstrafe von bis zu 10.000 Euro

Also, diese Kameras sind verboten, wer sie dennoch montiert riskiert eine Verwaltungsstrafe von bis zu 10.000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 25.000 Euro. Kurioses Detail: Kommt es zu einem schweren Verkehrsunfall, ist nicht auszuschließen, dass ein Richter womöglich mitgefilmtes Material als Beweis zulässt.