Swap: Rechtsstreit wird persönlich

Im Rechtsstreit zwischen der Stadt Linz und der Bawag um den Franken-Swap werden die Fronten jetzt auch persönlich. Laut einer Aussendung habe die Bawag Finanzstadtrat Johann Mayr mit einer persönlichen Haftungsklage gedroht.

Im Rechtstreit geht es um die Summe von gut 417 Millionen Euro. Nachdem eine außergerichtliche Verhandlung zwischen den beiden Streitparteien gescheitert ist, soll der Zivilprozess im Handelsgericht Wien am 24. Mai mit einem ersten Termin beginnen. Dabei soll das weitere Vorgehen festgelegt werden.

Persönliche Haftungsklage

Die Bawag denkt aber offenbar schon über diesen Termin hinaus. Denn laut Presseaussendung der Stadt hat die Bawag Finanzstadtrat Mayr für den Fall, dass sie den Prozess vor dem Handelsgericht verliert, eine persönliche Haftungsklage angedroht. Mit der Begründung, Mayr habe die Bawag über die Zahlungsbreitschaft der Stadt Linz getäuscht.

Bawag verlangt Verjährungsverzicht

Gleichzeitg wurde der Finanzstadtrat aufgefordert, einen sogenannten Verjährungsverzicht zu unterschreiben. Das würde bedeuten, dass Mayr auch nach Ablauf der gesetzlichen Verjährung, in diesem Fall drei Jahre, etwa wegen Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht geklagt werden könnte. Was Mayr natürlich abgelehnt hat.

Wörtlich meint er laut Aussendung: Wenn die Bawag glaube, sie könne durch Drohungen gegen Einzelpersonen des Verfahren für sich retten, habe sie sich getäuscht. Auch Bürgermeitser Franz Dobusch hat in der Aussendung bereits angekündigt, von möglichen Klagen gegen seine Person unbeeindruckt zu sein. Auch er werde keinen Verjährungsverzicht unterschreiben, sollte er von der Bawag dazu aufgefordert werden.

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