Beschluss für neues Baurecht
Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl (ÖVP) und ÖVP-Klubobmann Thomas Stelzer orten ein Einsparungspotential von bis zu fünf Prozent. Im neuen Baurecht soll außerdem Kinderlärm keine Rolle mehr spielen. Einwendungen deswegen sind im Bewilligungsverfahren künftig nicht länger möglich.
Kindergarten war Anlassfall
Anlass für die Gesetzesänderung war ein Baubewilligungsverfahren für einen Kindergarten in Wels. Nach Einwendungen der Anrainer einigte man sich darauf, eine zwei bis vier Meter hohe Lärmschutzwand zu errichten. Geschätzte Kosten: rund 50.000 Euro.
Durch die Neuregelung können Einwände wegen Kinderlärms in Zukunft nicht mehr im Baubewilligungsverfahren vorgebracht werden. Die Bauordnung soll dahingehend geändert werden, dass Geräuscheinwirkungen von Kinderspielplätzen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Pflichtschulen oder ähnlichen Anlagen nicht mehr unter den Begriff „Schädliche Umwelteinwirkungen“ fallen.
Erstes Bundesland, das Klagen unterbindet
Oberösterreich ist laut Hiesl und Stelzer das erste Bundesland, das entsprechende Klagen unterbindet. Bereits mit 1. Juli soll das neue Baurecht in Kraft treten. Das Ziel der Novellierung: Vorschriften vereinfachen und Baukosten reduzieren.