Linz muss für verschwundene Bilder zahlen

Im Rechtsstreit um drei verschwundene Bilder von Gustav Klimt und Egon Schiele hat das Oberlandesgericht Linz nun entschieden: Die Stadt muss zahlen. Die Berufung der Stadt Linz wurde abgelehnt, sie muss die Erben entschädigen.

Mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts wurde festgestellt, dass die Stadt Linz die Kunstwerke 1951 von der Leihgeberin Olga Jäger erhalten habe und haben müsste. Laut Mediensprecher Andre Starlinger hafte die Stadt für den Wert der Bilder, wenn diese selbst nicht mehr vorhanden seien.

Wert muss geschätzt werden

Bereits 2011 hatte der Oberste Gerichtshof den Erben der ursprünglichen Eigentümerin für die Schiele-Zeichnung „Paar“ 100.000 Euro zugesprochen. Nun muss noch der Wert der verschwundenen Klimt-Zeichnung „Zwei Liegende“ sowie des Aquarells „Junger Mann“ und des Gemäldes „Tote Stadt“ von Schiele geschätzt werden.

Linz geht nach einer privaten Expertise von Ex-Landesmuseen-Chef Peter Assmann von einem Wert in Höhe einiger hunderttausend Euro aus. Zudem zweifelt die Stadt die Echtheit eines Werkes an. Ein von den Klägern vorgeschlagener Vergleich über 5,75 Mio. Euro wurde abgelehnt. Die Kläger wollen eigene Gutachten präsentieren.

6,25 Millionen Euro Streitwert

In den kommenden Monaten soll vor einem Zivilrichter über den Wert der Kunstwerke verhandelt werden. Der Streitwert liegt bei 6,25 Millionen Euro. Allerdings hat die Stadt Linz nach dem Urteils noch die Möglichkeit, Revision beim Obersten Gerichtshof einlegen.

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