Streit über Bezüge der Bürgermeisterin

Seit 2009 soll die Bürgermeisterin von Schwertberg, Marianne Gusenbauer-Jäger (SPÖ), 140.000 Euro zu viel verdient haben. Weil sie eine Witwenpension beziehe, stehe ihr nur ein nebenberufliches Gehalt zu, so die Vorwürfe der Opposition.

Wer sein Bürgermeisteramt nebenberuflich ausübt, bekommt deutlich weniger bezahlt, als Amtskollegen, die das Bürgermeisteramt als Hauptberuf innehaben. So will es das oberösterreichische Gemeinde-Bezügegesetz. Marianne Gusenbauer-Jäger, seit 2009 Bürgermeisterin von Schwertberg, steht schon länger in der Kritik, dass sie zu Unrecht das Gehalt einer hauptberuflichen Ortschefin beziehe, weil sie auch eine Witwenpension bekommt. Inzwischen spitzt sich die Auseinandersetzung immer mehr zu.

Schreiben der Aufsichtsbehörde

Hermann Holzweber, bisher Fraktionsobmann der Grünen im Schwertberger Gemeinderat, wirft in einem Interview mit dem ORF Oberösterreich der Bürgermeisterin vor, dass sie „zweimal eine Erklärung unterzeichnet hat, dass sie keine Versorgungsbezüge bezieht und daher das Recht hat, einen hauptberuflichen Bürgermeisterbezug zu erhalten“.

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Die Bürgermeisterin soll auch zu Beginn des Jahres 2010 ein Schreiben von der Aufsichtsbehörde des Landes erhalten haben, in dem erklärt worden sein soll, „dass unter Versorgungsbezug das oberösterreichische Gemeinde-Bezügegesetz auch eine Witwenpension sieht“, sagt Holzweber. . Marianne Gusenbauer-Jäger wurde laut Holzweber in diesem Schreiben auch aufgefordert worden „unverzüglich den hauptberuflichen Bürgermeisterbezug auf einen nebenberuflichen umstellen zu lassen“.

„Es geht um 140.000 Euro“

„Es geht zurzeit um eine Summe von 140.000 Euro, die die Frau Bürgermeisterin laut Gesetz zu Unrecht bezogen hat“, schließt der bisherige Fraktionsobmann der Grünen seine Vorwürfe ab. Man habe mit der derzeitigen gesetzlichen Regelung der Bürgermeisterbezüge auch keine Freude, so Holzweber, an die geltenden Gesetze müsse sich aber trotzdem jeder halten.

„Habe keine Pensionsbezüge aus Eigenerwerb“

Die Schwertberger Bürgermeisterin sieht die Angelegenheit ganz anders und ihr Gehalt als Vollzeit-Bürgermeisterin vom Gesetz erlaubt. Laut Gemeinde-Bezügegesetz wären zusätzliche Bezüge „Bezüge aus einer Pensionsversicherung oder aus Eigenerwerb“, so die Bürgermeisterin. „Ich habe keine Pensionsbezüge aus Eigenerwerb, denn eine Witwenpension resultiert nicht aus einem Eigenerwerb, für den man selbst gearbeitet hat, sondern das ist eine Hinterbliebenenleistung des verstorbenen Ehepartners.“

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Im Jänner 2010 wurde Gusenbauer-Jäger von der Gemeindeaufsicht des Landes informiert, dass ihre Rechtsauffassung nicht der des Landes entspricht. Die Bürgermeisterin hat aber ihre Bezüge nicht auf nebenberuflich geändert, „weil ich vom Land erwartet hätte, dass sie mir einen Feststellungsbescheid ausstellen, der aber nicht erfolgt ist“. Sie hätte noch „sämtliche Schritte unternommen, die Witwenpension ruhend zu stellen“, diese Möglichkeit biete das Gesetz aber nicht.

„Parteipolitische Hetze“

Es sei eine „Diskriminierung, eine Ungleichstellung und eigentlich ein Wahnsinn, dass man sich als Witwe so durchkämpfen muss und das dann jemand parteipolitisch so ausschlachtet“, sagt die Schwertberger Bürgermeisterin im Interview mit dem ORF Oberösterreich. Sie bezeichnet die Auseinandersetzungen um ihr Einkommen als „Hetze, die sich eigentlich vom menschlichen her nicht gehört.“

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Ob Hetze oder berechtigte Vorwürfe werden in Zukunft möglicherweise die Gerichte klären müssen. Laut Hermann Holzweber wird die Grüne Fraktion eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft übermitteln.

Thomas Riha, ooe.ORF.at