Swap: BAWAG verzichtet auf Richtersenat

Im Rechtsstreit zwischen der BAWAG P.S.K. und der Stadt Linz um ein Swap-Geschäft verzichtet die Bank laut Medienberichten auf einen Richtersenat. Damit ist der Weg für einen Einzelrichter-Prozess frei. Die Stadt muss aber noch zustimmen.

Diese Woche war bekannt geworden, dass das Handelsgericht Wien beim fachmännischen Laienrichter Befangenheit festgestellt hat. Bereits im Vorjahr hatte sich ein Richter selbst für befangen erklärt. „Um der Stadt Linz eine weitere Verzögerung abzuschneiden“, so die Rechtsvertreterin der BAWAG, Bettina Knötzl, in einem Schreiben ans Handelsgericht, verzichtet man auf einen Richtersenat.

Stadt Linz prüft Antrag

Die Bank sei „an einem zügigen Verfahren hochinteressiert“, zitieren die „Oberösterreichischen Nachrichten“ aus dem Papier. Bei der Stadt gibt man sich demnach abwartend: Man müsse den neuen Antrag der BAWAG erst prüfen und im Stadtsenat diskutieren, hieß es.

Der Streitwert in dem Verfahren liegt bei mehr als 400 Millionen Euro. Anfangs war von 417 Millionen die Rede. Die BAWAG geht aber durch den Zinslauf bereits von 450 Millionen Euro aus, was die Stadt wiederum nicht so sieht, weil die Forderung nicht nachgewiesen sei.

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