Mordfall Reichenau: Mutter in Anstalt

Jene Frau, die im Vorjahr in Reichenau (Bezirk Urfahr-Umgebung) ihren vierjährigen Sohn erstochen haben soll, musste sich am Freitag vor Gericht verantworten. Sie wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Die Geschworenen haben sie Freitagnachmittag einstimmig für unzurechnungsfähig erklärt. Wäre sie zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen, wäre der Tatbestand des Mordes erfüllt gewesen. Staatsanwalt und Verteidiger verzichteten beide auf Rechtsmittel, die Entscheidung ist somit bereits rechtskräftig.

Großmutter fand toten Enkel

Die dramatischen Szenen in der kleinen Gemeinde im Mühlviertel spielten sich Anfang März 2012 ab. Die 31-jährige Angeklagte soll ihrem eigenen Sohn mit einem Skalpell mehrmals in die Brust gestochen haben. Danach wollte sie sich selbst das Leben nehmen.

Die Großmutter, die im selben Haus wohnte, fand den Vierjährigen leblos im Wohnzimmer, daneben lag die blutüberströmte Mutter. Auch ein Abschiedsbrief wurde gefunden.

Bei der Einvernahme durch die Polizei zeigte sich die Angeklagte geständig, gab aber gleichzeitig an, sich nicht mehr an die Tat erinnern zu können. Sie wisse aber, dass sie ihren Sohn getötet habe, sagte die Angeklagte bei der Einvernahme.

Gutachter: Verzweiflungstat

Der Staatsanwalt hatte in der Verhandlung wie erwartet die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher wegen Unzurechnungsfähigkeit beantragt. Der Verteidiger der 31-Jährigen schloss sich dem an. Gutachter Reinhard Haller sprach in seinen Ausführungen von einer Verzweiflungstat, die Bedingungen für eine Unterbringung sah er eindeutig erfüllt. „Es tut mir unendlich leid, was passiert ist“, sagte die Angeklagte.

„Anstalt die einzige Chance“

Der Verteidiger stellte fest, dass eine geschlossene Anstalt für die 31-Jährige die einzige Chance sei, weiterleben zu können und irgendwann wieder Lebenswillen zu erlangen. „Die Hölle, die meine Mandantin jetzt durchlebt, ist wahrscheinlich unvorstellbar. Das Schlimmste ist, das eigene Kind zu verlieren und selbst daran schuld zu sein.“

Er beschrieb die Frau als „eine sehr liebevolle Mutter“, die ihr Leben voll auf ihren Sohn ausgerichtet, aber letztendlich keine Alternative gesehen habe. Die Tat hätte man verhindern können, das Gesundheitssystem trage zumindest eine Mitschuld, so der Anwalt. Eine sehr seltene Nebenwirkung des Antidepressivums, das sie seit längerer Zeit einnahm, sei Neigung zu Suizid und erweitertem Selbstmord. Darüber informiert habe die Frau aber niemand.

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