Gumpinger muss 16 Monate ins Gefängnis

Der ehemalige ÖVP-Landtagsabgeordnete Otto Gumpinger ist am Montag von einem Richtersenat am Oberlandesgericht Linz zu 16 Monaten unbedingter Haft wegen Schlepperei und Veruntreuung verurteilt worden.

Die Berufungsrichter setzten damit das Urteil des Erstgerichts - 14 Monate, zehn davon bedingt - deutlich hinauf. Die Reaktion eines sichtlich schockierten Gumpinger nach dem Prozess: „Ich habe das Vertrauen in den Rechtsstaat verloren.“

Schlepperei und Veruntreuung

Gumpinger hatte als Obmann von „Eine Welt - Oberösterreichische  Landlerhilfe“ 27 Moldawiern rechtswidrig zur Einreise in den Schengen-Raum verholfen und pro Geschleppten 450 Euro kassiert. Außerdem sah es das Gericht als erwiesen an, dass er nach einem Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof, bei dem 22 Personen einen Kostenersatz von insgesamt knapp 25.000 Euro zugesprochen bekamen, 17.480 Euro veruntreute.

Der Richtersenat begründete das strenge Urteil mit generalpräventiven Überlegungen, die eine bedingte Nachsicht „völlig ausgeschlossen“ machten. Der Öffentlichkeit würde durch Schlepperei großer Schaden entstehen. Erschwerend wertete er auch, dass Gumpinger seinen politischen Einfluss genutzt habe, um etwa die Ausstellung von Visa zu erreichen. Mildernd wurden hingegen der ordentliche Lebenswandel des Angeklagten, die lange Verfahrensdauer und die Nachteile, die Gumpinger aus der Causa entstanden, gesehen.

Vorwürfe stets bestritten

Gumpinger hat die Vorwürfe stets bestritten und um ein mildes Urteil bzw. einen Freispruch gebeten. Er verwies auf die seit 2006 dauernde, lange Verfahrenszeit, unter der er psychisch, physisch und beruflich gelitten habe. Gumpinger legte nach der Anklageerhebung 2007 sein Landtagsmandat zurück und war als Landesbeamter suspendiert. Mit dem rechtskräftigen Urteil ist nun auch der Verlust seines Amtes verbunden.

Der Ex-Politiker war bereits im September 2007 zu zwei Jahren unbedingt verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Linz gab in zweiter Instanz seiner Berufung teilweise statt und spielte den Ball zurück an das Erstgericht. Daraufhin wurde der Prozess 2009 im zweiten Rechtsgang neu aufgerollt. Diesmal war das Urteil - vor allem wegen der langen Verfahrensdauer - milder: 14 Monate Haft, davon vier unbedingt, wegen gewerbsmäßiger Schlepperei und Veruntreuung. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung ergriffen erneut Rechtsmittel.

Der nun rechtskräftige Spruch des Oberlandesgerichts zeigte wieder deutlich mehr Härte.