Adelsmayr: Verfahren in Österreich?
Im Moment müsse Adelsmayr darauf warten, ob das Urteil rechtskräftig wird und ob in Dubai tatsächlich ein internationaler Haftbefehl ausgestellt wird und man diesen Interpol zur Ausschreibung übermittelt, sagte der für Strafrecht zuständige Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek.
Österreich liefert Adelsmayr nicht aus
Sollte es einen solchen Haftbefehl geben, prüfe jeder Staat für sich, ob er den Haftbefehl weiterverfolgt. In Österreich selbst sei Adelsmayr auf jeden Fall sicher, da eigene Staatsbürger nicht ausgeliefert werden. Mit dem internationalen Haftbefehl könnte als nächster Schritt geprüft werden, ob ein Inlandsverfahren durchgeführt wird. Dafür müsste Dubai allerdings die Verfahrensunterlagen nach Österreich übermitteln und um „Verfolgung im Inland“ ersuchen. Dem müsse Österreich aber nicht Folge leisten, sondern es könne selbst ein Verfahren durchführen.
APA / Barbara Gindl
Endet dieses mit „Einstellung bzw. Freispruch“, wäre Adelsmayr in Europa jedenfalls sicher - weil die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union daran gebunden wären. Eine Sperrwirkung für die gesamte EU hätte auch die Verhängung der Todesstrafe in Dubai. Denn die EU liefert Bürger, denen die Todesstrafe droht, nicht aus.
Hoffen auf internationalen Haftbefehl
Der Bad Ischler „hofft“, wie er sagt, auf einen internationalen Haftbefehl, damit in irgendeiner Form noch einmal international darauf geschaut werde und eventuelle Rechtsmittel geprüft werden können.
Die Chronologie des Falls
Im Juli 2011 begann der Mordprozess gegen Adelsmayr. Am 21. Oktober 2012 kam es in Dubai zur Urteilsverkündung, Adelsmayr erhielt lebenslange Haft - mehr dazu in Eugen Adelsmayr - die Chronologie (ooe.ORF.at).
Links:
- Anästhesist will weiterkämpfen (news.ORF.at)
- Prozess in Dubai: Arzt von Kollegen entlastet (ooe.ORF.at)
- Prozess in Dubai: Gutachten manipuliert (ooe.ORF.at)
- Außenministerium vermittelt in Dubai (ooe.ORF.at)
- Zwölfter Verhandlungstermin im Fall Adelsmayr (ooe.ORF.at)