Millionenklage am Landesgericht

Um die Frage verjährt oder nicht geht es am Donnerstag am Landesgericht Linz. Ein ehemaliges Heimkind brachte bereits vor einem Jahr Klage gegen das Land Oberösterreich ein, weil es zu Unrecht ins Heim gekommen und dort jahrelang missbraucht worden sei.

Um 1,6 Millionen Euro geht es, wenn der Richter entscheidet, dass der Fall des ehemaligen Heimkindes nicht verjährt ist, obwohl es bereits 1965 entlassen wurde. Die Jahre in den oberösterreichischen Kinderheimen hätten Jenö Molnar derart schwer traumatisiert, dass er seine Jugendzeit verdrängt habe, so seine Anwälte. Nun gibt es ein psychiatrisches Gutachten, das die Frage beantworten soll, ob Molnar trotz Traumatisierung schon früher hätte klagen können. Dieses Gutachten ist brisant, denn Molnar wirft dem Gutachter vor, die Untersuchung nicht ordnungsgemäß durchgeführt zu haben. Der Gutachter weist die Vorwürfe zurück.

Anwälte rechnen nicht mit Entscheidung

Molnars Anwalt rechnet am Donnerstag nicht mit einer Entscheidung, denn das besagte Gutachten reiche nicht aus, man werde auch Privatgutachten einbringen. Auch der Anwalt des Landes war im Vorfeld nicht davon überzeugt, dass es am Donnerstag eine Entscheidung geben werde.

Kläger fordert 1,6 Millionen Euro

Der jetzt 66-Jährige kam 1946 als Baby in ein Heim und wurde als Vollwaise geführt, obwohl seine Eltern am Leben waren. Erst im Alter von 18 Jahren wurde Molnar ohne Pass und ohne Arbeitsbewilligung entlassen. Während seiner Zeit in oberösterreichischen Heimen - unter anderem in Leonstein und Wegscheid - sei er körperlich, physisch und sexuell missbraucht worden, so Molnar. Die Summe der Klage von 1,6 Millionen Euro setzt sich unter anderem aus Schadensersatz, Schmerzensgeld und Verdienstentgang zusammen.

Wie der Richter auch entscheidet, der Fall Molnar wird möglicherweise zum Präzedenzfall und damit auch für andere ehemalige Heimkinder wichtig.

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