132.000 Euro für „Kuckuckskinder“

Im Fall von vier „Kuckuckskindern“ aus dem Bezirk Steyr-Land soll der leibliche Vater von drei Kindern rund 132.000 Euro zahlen. Das teilte der Anwalt des vermeintlichen Vaters mit. Demnächst soll entschieden werden, ob auch gegen die Mutter rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Im welchem Umfang das Geld tatsächlich eingetrieben werden kann, sei schwer zu sagen, so Anwalt Christoph Rogler. Der leibliche Vater stelle sich als vermögenslos dar. Demnach besitze er nichts und erhalte lediglich seine Pension. Da für seine Ehefrau und zwei minderjährige Kinder noch Unterhalt zu leisten sei, könne man erst in einigen Jahren damit rechnen, die Forderung zu erhalten, erklärte der Anwalt.

Getuschel über mögliche Untreue

Der Fall wurde vor etwa einem Jahr bekannt: Ein Oberösterreicher musste nach und nach entdecken, dass seine vier Kinder nicht von ihm sind. DNA-Tests ergaben, dass drei von dem Pensionisten stammen. Der vermeintliche Vater wohnte 21 Jahre lang mit seiner Lebensgefährtin zusammen. Getuschel über ihre mögliche Untreue tat er stets als nichtig ab. Nach wie vor ist nicht bekannt, wer der leibliche Vater der ältesten Tochter ist.

Der vermeintliche Vater schätzt, dass er für die Kinder insgesamt 400.000 Euro ausgegeben hat. „Ich habe jede Menge Spielzeug, die Schulausbildung, die Urlaube und alle Lebensunterhaltskosten bezahlt.“ Das Geld, das ihm aus dem Vaterschaftsstreit zusteht, will er dennoch seinem vermeintlichen Nachwuchs zugutekommen lassen, so der Mann, der selbst zeugungsunfähig ist.

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