Obsorgedrama nach Tod der Mutter

Ein Obsorgestreit beschäftigt die Behörden in Linz und Salzburg. Nach dem Tod einer zweifachen Mutter hat deren Schwester die Obsorge übernommen. Doch die beiden Kinder haben zwei Väter - und einer möchte nun das alleinige Sorgerecht.

Seit dem Tod der Mutter sorgt deren 39-jährige Zwillingsschwester für den zehnjährigen Paul und die achtjährige Dora. Seit Februar leben sie in einem Haus in Linz, nachdem sie von Salzburg hierher gezogen waren. Bei der Achtjährigen ist alles klar: Der leibliche Vater hat das Sorgerecht an die Tante der Kinder übertragen.

Vater sah Bub erst wenige Male

Beim zehnjährigen Paul hingegen will der Vater das alleinige Sorgerecht. Und das, obwohl der Bub seinen Vater erst ein paar Mal gesehen habe, wie seine Tante sagt: Er habe sich jahrelang nicht um seinen Sohn gekümmert, sich aber nach dem Tod der Mutter sofort einen Anwalt genommen und das Jugendamt Salzburg eingeschaltet.

In erster Instanz wurde die Obsorge dem Vater übertragen. In einem Gutachten seien sowohl die Tante als auch der Vater als obsorgegeeignet eingestuft worden, allerdings gebe es laut Gutachten beim Vater bessere Zukunftsaussichten. Die Tante legte Rekurs gegen diese Entscheidung ein.

Zehnjähriger wehrte sich gegen Abholung

Kurz vor Schulbeginn habe der Richter dann dem leiblichen Vater die vorläufige Obsorge mit sofortiger Wirkung für Paul übertragen. Das bestätigt Pressesprecher Thomas Wegleiter vom Bezirksgericht Salzburg. Als der leibliche Vater seinen Sohn abholen wollte, kam es zum Drama. Der Bub wollte nicht mitfahren, sperrte sich in einem Auto ein.

Erst die Polizei konnte die Situation entschärfen. Nach diesem Eklat bleibt Paul vorläufig bei seiner Tante in Linz. Doch laut richterlichem Beschluss soll der zehnjährige Bub nach wie vor zu seinem Vater nach Salzburg - gegen seinen Willen, wie seine Tante sagt.

Alternativen werden überprüft

Der Fall liegt jetzt beim Landesgericht Salzburg. Dort wird entschieden, ob das Urteil - also dass der Zehnjährige zu seinem Vater kommt - vollstreckt wird, oder dem Rekurs der Tante stattgegeben wird. Auf jeden Fall würden Alternativen zu einer zwangsweisen Abnahme geprüft, heißt es seitens des Gerichts.