Glücksspiel beschäftigt VfGH

Das österreichische Glücksspielgesetz wird bald den Verfassungsgerichtshof (VfGH) beschäftigten. Nach Beschwerden gegen die Vergabe von Lizenzen in OÖ, äußerte der UVS Bedenken gegen die Monopolregelung.

Am 30. März wurden in Oberösterreich drei Lizenzen für das im Vorjahr legalisierte kleine Glücksspiel vergeben - mehr dazu in Glücksspiel-Lizenzen in Oberösterreich vergeben (ooe.ORF.at; 30.3.12).

Vier Einsprüche

Gegen diese Vergabe wurden vier Einsprüche eingebracht und zwar von jenen Personen, die keine Lizenz erhalten haben. Die Beschwerden betreffen sowohl die Salon- als auch die Einzelaufstellung. Da das Land auf seinen Bescheiden beharrte, ist der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) am Zug.

Monopolbestimmungen zu unklar

Im Laufe der Verfahren seien verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der gesetzlichen Grundlagen entstanden, die nach Ansicht des Senats einer Überprüfung des VfGH bedürfen, hieß es. Konkret gehe es um die Monopolbestimmungen im Glücksspielgesetz (GSpG) des Bundes. Sie erscheinen dem UVS zu wenig klar.

Die Vorbehalte ergaben sich insbesondere vor dem Hintergrund des Grundrechts der Erwerbsfreiheit, des Gleichheitsgrundsatzes sowie hinsichtlich eines verfassungsrechtlichen Eingriffs in die Gesetzgebungskompetenz der Länder, aber auch wegen einer allfälligen Verletzung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, hieß es.

Links: