Hilfe bei Reisemängeln

Pauschalreisen bringen oft nicht nur Freude, sondern oftmals auch Ärger mit sich. Auch heuer rechnen die Gerichte mit vielen Klagen. Das Justizministerium hat Tipps, wie man sich gegen Reisemängel zur Wehr setzen kann.

Seit Monaten hat man sich auf den Sommerurlaub gefreut, aber kaum ist man am Reiseziel angelangt, wird aus der Erholung nichts: Das Hotel ist überbucht, die Ersatzunterkunft unter aller Kritik. Das Hotel liegt nicht am Sandstrand, sondern an einer Steilküste und an der Stelle des Swimmingpools, der im Prospekt so farbenfroh abgebildet war, befindet sich eine lärmende Baustelle, an der sich die Presslufthämmer gegenseitig zu überbieten scheinen. So mancher Österreicher hat im Urlaub bereits solche Erfahrungen gemacht.

Grundsatz der Prospektwahrheit

Wenn sich der Reiseveranstalter nicht einsichtig zeigt, dann landen solche Fälle auch regelmäßig vor Gericht. Kann man die Missstände beweisen, dann sind die Klagen meist erfolgreich. Laut Justiz gelte für Pauschalreisen nämlich der Grundsatz der Prospektwahrheit: Alle Leistungen, die im Prospekt stehen, müssen am Urlaubsort auch so erbracht werden.

Geschieht das nicht, dann liegt ein Reisemangel vor. Der Reiseveranstalter muss die versprochenen Leistungen erfüllen - ganz egal, ob er den Mangel verschuldet hat oder nicht.

Tipp: Beweise sammeln

Der Urlauber muss allerdings unverzüglich einen Repräsentanten des Veranstalters kontaktieren und am Urlaubsort eine Verbesserung verlangen. Wird der Mangel nicht behoben, dann sei es wichtig, Beweise zu sammeln: Fotos, Videos, schriftliche Aussagen anderer Urlaubsgäste, die die Missstände bestätigen - und auch eine Bestätigung der Reiseleitung darüber, dass man auf die Mängel aufmerksam gemacht hat.

15 Prozent für Schimmel

Die Unterbringung in einem von Schimmel befallenen Zimmer zum Beispiel bringt einen Nachlass von 15 Prozent. Für die Lärmbelastung durch Bauarbeiten kann man eine Preisminderung von 20 Prozent verlangen, wenn es stark staubt, sind weitere zehn Prozent drin. Geld zurück heißt es auch, wenn man nachweisen kann, das angeschwemmtes Seegras nicht vom Strand entfernt wurde und das Sonnenbad damit zur Herausforderung für die Nase wird.

Kräftige Nachlässe kann man verlangen, wenn das Hotel in der Einflugschneise eines Flughafens liegt - oder wenn es so überfüllt war, dass man vom Veranstalter in ein Stundenhotel verlegt wurde. Kein Reisemangel liegt hingegen vor, wenn das Hotelzimmer staubig ist oder wenn keine Urlaubsstimmung aufkommt, weil zu wenig Gäste im Hotel sind.

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