Fünf Monate bedingt für Missbrauch
Der Mann aus dem Bezirk Steyr-Land war wegen sexuellen Missbrauchs einer psychisch beeinträchtigten Person angeklagt: Er hatte an seinem geistig behinderten, 15-jährigen Neffen geschlechtliche Handlungen vollzogen. Der Fall war aufgeflogen, weil der Bub einen Tagebucheintrag gemacht hatte. Der Richter wertete das Geständnis des Angeklagten und seine bisherige Unbescholtenheit als mildernd.