Linzer Mord aus dem Jahr 1992 vor Klärung?
Wie die „Oberösterreichischen Nachrichten“ (OÖN) am Samstag berichteten, sollen französische Behörden den genetischen Fingerabdruck in eine internationale Datenbank eingespeist haben - dadurch habe sich zufällig eine Übereinstimmung mit dem Linzer Mordfall ergeben. Mit dieser Übereinstimmung hätten die Ermittler einen neuen Hinweis erhalten, da sie bis dahin nur über eine gesicherte DNA-Spur des Täters und Fingerabdrücke verfügten. So sei es dann möglich gewesen, den Mann auszuforschen und seine DNA mit jener vom Tatort zu vergleichen. Ein Haftbefehl soll ebenfalls ausgestellt worden sein.
Staatsanwaltschaft dementiert Bericht
Am Samstagnachmittag hat sich die Staatsanwaltschaft Linz ebenfalls zu Wort gemeldet und den Bericht der Tageszeitung dementiert. „Es gibt derzeit weder ein Gutachten noch einen Haftbefehl“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Rainer Schopper. Seitens der Polizei gibt es nun keine Auskunft mehr zu dem Fall.
Haare, Faserspuren und Fingerabdrücke
Am 10. März 1992 war die 19-Jährige in einem Spiellokal in der Rainerstraße attackiert und getötet worden. Die technischen Möglichkeiten in Sachen DNA-Auswertung waren noch begrenzt. So konnten sich die Ermittler damals hauptsächlich nur auf Haare, Faserspuren und Fingerabdrücke konzentrieren. Aus einem blutigen Fingerabdruck in der Handtasche des Opfers wurde im Jahr 1994 ein grobes DNA-Profil des Täters gewonnen. Im Jahr 2009 konnte diese noch lückenhafte DNA mit sichergestellten Spuren auf der Kleidung des Opfers vervollständigt werden.
In Tirol konnte nach jahrelangen Ermittlungen in einem Mordfall ein Tatverdächtiger ausgeforscht und festgenommen werden - mehr dazu in Mord nach 20 Jahren vor Klärung.