Klage gegen Republik: Verhandlung wiedereröffnet

Der Prozess um einen Siebenjährigen, dessen Eltern nach angeblichen Übergriffen eines Volksschuldirektors die Republik auf 3.500 Euro Schmerzensgeld verklagt haben, hat eine Wendung genommen: Der Linzer Richter hat die Verhandlung wiedereröffnet.

Dieser Beschluss wurde den Parteien am Montag zugestellt. Das sagte der Anwalt der Eltern, Kurt Lichtl, am Montag. Der Vater des Buben wirft dem inzwischen pensionierten Direktor insgesamt fünf massive Übergriffe vor, die ihm sein Kind berichtet habe. Es habe Angst und Einschlafprobleme gehabt und sei zum starken Bettnässer geworden. Der Direktor bestreitet die ihm vorgeworfenen Taten. Er räumte nur ein, dem Buben einen Klaps gegeben zu haben, der nicht wehgetan habe. Er habe sich danach dafür entschuldigt.

Gericht will Verfahrensergänzung

Nach der Befragung von mehreren weiteren Zeugen, die aussagten, dass der Bub als problematisch im Umgang bekannt gewesen sei, schloss der Richter am Landesgericht Linz am 30. Jänner die Verhandlung und kündigte das Urteil schriftlich an.

Nunmehr will das Gericht aber eine Verfahrensergänzung. Wie zuvor von Lichtl beantragt, hat es ein Sachverständigengutachten zur Frage der Beeinträchtigung des Schülers durch die Handlungen des Direktors in Auftrag gegeben. Der Anwalt hatte angeführt, dass sich die Noten des Kindes nach einem Schulwechsel deutlich verbessert hätten.

Gutachten soll abgewartet werden

Das Urteil ergeht daher noch nicht. Vielmehr soll das Gutachten abgewartet werden. Es soll zusammen mit den anderen Beweismitteln die Basis für die gerichtliche Entscheidung bilden. Lichtl, der schon befürchtet hatte, dass das Gericht das, was der Vater des Schülers als Mittelsperson über die angeblichen Vorfälle vorgebracht hat, nicht als erwiesen ansehen und gegen seinen Mandanten entscheiden werde, war nach dieser Wendung wieder optimistischer gestimmt.

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