Haftaufschub für Geschlechtsumwandlung

Es ist ein kurioser Fall für die Justiz: Im November wurde ein Double der Schlagersängerin „Michelle“ wegen Betrugs zu 15 Monaten Haft verurteilt. Nun hat der 28-jährige Oberösterreicher einen Haftaufschub beantragt, um eine Geschlechtsumwandlung abschließen zu können.

Schließlich hänge davon ab, ob die falsche Michelle in ein Frauen- oder Männergefängnis kommt. Für den Anwalt des Doubles ist klar. Es liege eine Vollzugsuntauglichkeit vor, bis die Geschlechtsumwandlung abgeschlossen ist. Dazu habe man auch ein Privatgutachten eingeholt, das diesen Aufschub empfiehlt.

28-Jähriger als Frau im Standesregister eingetragen

Bei einem sofortigen Haftantritt wäre die Entscheidung, ob das Double in eine Anstalt für Männer oder Frauen einzuweisen wäre, problematisch. Denn der 28-Jährige aus Oberösterreich ist seit einigen Wochen als Frau im Standesregister eingetragen, auch Geburtsurkunde und Reisepass wurden geändert.

Mandantin will Prozess nicht jetzt beginnen

Die medizinische Geschlechtsumwandlung per Operationen stehe noch aus. "Das soll in Angriff genommen werden, berichtet der Anwalt. Doch seine Mandantin wolle nicht jetzt diesen Prozess beginnen, der eine Zeit dauere, und dann mittendrin die Haft antreten müssen.

Über die Vollzugsuntauglichkeit entscheide das Gericht. Dabei werde eher restriktiv vorgegangen, so der Verteidiger. Vom Gesetz sei ein Aufschub vorgesehen, bis die Untauglichkeit nicht mehr gegeben ist. Das würde in diesem Fall bis zum Abschluss der Geschlechtsumwandlung bedeuten.

Vor Gericht stand die „Neue Michelle“, weil sie vorgegeben habe, in mehreren Diskotheken einen Konzertauftritt der Schlagersängerin Michelle vermitteln zu können. Stattdessen wollte sie selbst als Double singen.

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