Grenzpolizei zu Silvester im Dauereinsatz
In Weigetschlag hat die Grenzpolizei in den letzten Tagen 15 Mal verbotene Raketen und Knaller beschlagnahmt. In Wullowitz waren es hingegen 61. Bis am 31. Jänner werde wohl noch einiges dazukommen, ist ein Beamter überzeugt. Jedenfalls soll auch in den nächsten Tagen verstärkt kontrolliert werden.
Mehr Sprengstoff als erlaubt
Aus dem Verkehr gezogen wurden bisher vor allem so genannte Kugelbomber und Batterien, die bei uns verboten sind. Viele der im Ausland - etwa in Tschechien - billig gekauften Feuerwerkskörper beinhalten mehr Sprengstoff, als in Österreich erlaubt ist. Oft würde auch die Kennzeichnung fehlen oder überklebt sein, etwa mit einer ungefährlicheren Kategoriebezeichnung. In Weigetschlag hat man bisher weniger Beschlagnahmungen durchgeführt als im Vorjahr, in Wullowitz hingegen etwa gleich viele.
Strafen bis zu 3.600 Euro
Werden in Österreich verbotene Feuerwerkskörper entdeckt, werden sie sichergestellt und später vernichtet. Die Käufer müssen hingegen mit Strafen bis zu 3.600 Euro rechnen.
Vorlage eines Pyrotechnik-Ausweises
In Österreich werden Feuerwerkskörper nach ihrer Gefährlichkeit bzw. dem Lärmpegel in vier Kategorien unterteilt: Während die ersten beiden Kategorien eine sehr geringe Gefahr darstellen, bezeichnet die vierte Kategorien Feuerwerkskörper mit großer Gefährlichkeit.
Diese dürfen nur Personen mit Fachkenntnissen verwenden. Für die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorien 3 und 4 ist die Vorlage eines Pyrotechnik-Ausweises und eines behördlichen Bewilligungsbescheides erforderlich.
Link:
- Aussichtsplattform nach Böllerattacke gesperrt (ooe.ORF.at; 29.12.2011)
- Feuerwerke am Boden im Trend (28.12.2011)