BAWAG-Klage wurde erneut eingebracht

Die Stadt Linz hat ihre Swap-Klage gegen die BAWAG, wie angekündigt, erneut eingebracht. Das Handelsgericht Wien hatte in dem ursprünglichen Schreiben zwei Punkte beanstandet und es wieder zurückgeschickt.

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Es sei nicht klar, ob die Stadt - vertreten durch Bürgermeister Franz Dobusch (SPÖ) - oder die Finanzdirektion Kläger ist, hieß es. Nun habe man auch den entsprechenden Gemeinderatsbeschluss nachgereicht, so der von der Stadt bestellte Gutachter Meinhard Lukas. „Ich gehe davon aus, dass es ab sofort um den Inhalt und nicht mehr um die Form geht“, so Lukas. Man habe nun klargestellt, dass Dobusch Kläger ist. Die entstandene Unklarheit sei auf einen Eingabefehler in der Maske für die elektronische Übertragung zurückzuführen gewesen.

Im Beschluss des Gemeinderates vom 13. Oktober heißt es: „Der Bürgermeister wird daher beauftragt, rechtsgrundlos geleistete Zahlungen zurückzufordern und die bevollmächtigen Rechtsvertreter nunmehr umgehend anzuweisen, die Klage einzubringen.“ Die Stadt hatte eine Rate aus dem Geschäft, die im Oktober fällig gewesen wäre, nicht mehr gezahlt. Die BAWAG kündigte daraufhin den Vertrag und hat mittlerweile eine Schadenersatzforderung in Höhe von 417,7 Mio. Euro erhoben.

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Die Vorgeschichte

Die Stadt Linz hat - nach ihrer Darstellung durch ihren damaligen Finanzdirektor Werner Penn - zur Absicherung einer auslaufenden Kreditlinie über 195 Millionen Schweizer Franken (damaliger Kurs: 152 Millionen Euro) mit der Bank eine Art Kurs-Zins-Wette abgeschlossen. Durch den Kursanstieg des Franken ist der Wert des Swap 4175 inzwischen auf mehrere hundert Millionen Euro gewachsen, die zusätzlich zur Kreditschuld zu zahlen wären.

Die Klage gründet sich auf die Unwirksamkeit des Swap-Geschäfts, unter anderem weil kein Gemeinderatsbeschluss vorlag, wegen des Fehlens einer Genehmigung durch die Gemeindeaufsichtsbehörde, weil es evident gewesen sei, dass Finanzdirektor Werner Penn das Geschäft nie für Linz abschließen durfte und wegen Wuchers.