BAWAG-Klage: Peinliche Panne

Das Handelsgericht Wien, bei dem die Stadt Linz ihre Klage gegen die BAWAG wegen des verlustreichen Swap-Geschäfts eingebracht hat, hat diese wieder zurückgeschickt. Einerseits sei nicht klar, wer der Kläger ist. Dazu stelle sich die Frage, ob die Klage überhaupt rechtmäßig zustande gekommen sei.

Dem Handelsgericht Wien sei nicht klar, wer in der 25 Millionen-Euro-Klage überhaupt als Klägerin auftritt, heißt es in dem Schreiben, das Radio Oberösterreich exklusiv vorliegt. Denn einerseits ist die Stadt Linz angeführt, vertreten durch den Bürgermeister Dr. Franz Dobusch, Altes Rathaus. Andererseits jedoch auch die Finanzdirektion der Stadt Linz im Neuen Rathaus in Urfahr.

In dem Gerichtsbeschluss vermutet das Handelsgericht zwar, dass als Klägerin die Stadt Linz, vertreten durch Dobusch, auftritt. Aber es bedarf dennoch einer Klarstellung. Mag man hier noch von einem Formfehler ausgehen, so wird es beim zweiten Kritikpunkt schon ernster.

Vollmacht des Bürgermeisters angezweifelt

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Aus der Klagsschrift gehe laut Handelsgericht nämlich nicht hervor, ob der Bürgermeister überhaupt die nötige Vollmacht besitzt, um für die Stadt Linz eine Klage einzureichen. Laut Linzer Stadtstatut wäre dafür nämlich ein Gemeinderatsbeschluss nötig. Nur bei ‚Gefahr in Verzug‘ könne der Stadtsenat von sich aus entscheiden. In der Klage werde aber nicht thematisiert, ob sie durch Gemeinderat oder Stadtsenat rechtlich gedeckt sei. Sieben Tage hat die Stadt nun also Zeit, um Beweise für das rechtmäßige Zustandekommen der Klage vorzulegen. Kann sie das nicht, wird die Klage zurückgewiesen, heißt es in dem Beschluss des Handelsgerichts Wien.

Rechtsberater weist Darstellung zurück

Der Rechtsberater der Stadt Linz, Universitätsprofessor Meinhard Lukas, weist die Darstellung zurück, dass der Stadt mit der Klage eine peinliche Panne passiert sei. Vielmehr sei die Reaktion des Wiener Handelsgerichtes außergewöhnlich. Noch nie habe das Handelsgericht eine Klage wegen eines fehlenden Gemeinderatsbeschlusses zurückgewiesen, sagt Lukas.

„Wesentlicher Punkt dieses Beschlusses ist, dass der Richter gerne nachgewiesen hätte, dass es für die Klage einen Gemeinderatsbeschluss gibt. Diesen gibt es auch selbstverständlich und wird von den Anwälten der Stadt Linz dem Gericht vorgelegt. Ergänzend dazu darf ich sagen, dass es außergewöhnlich ist, auch nach Einschätzung anderer Anwälte, mit denen ich gesprochen habe, dass erwartet wird, dass ein solcher Beschluss mit der Klage vorgelegt wird“, so Lukas.

„Kläger auf Titelblatt klar zu erkennen“

Betreffend der Frage, wer der Kläger sei, meint der Linzer Rechtsberater, dass auf dem Titelblatt der Klage ganz klar zu erkennen sei, wer als Kläger auftritt. Genau das sei auch vom Stadtstatut vorgesehen. Möglicherweise sei bei der Einbringung der Klage auf dem elektronischen Rechtsverkehr ein Eingabefehler passiert. Technisch sei laut Justizministerium auf jeden Fall kein Fehler passiert.

Deckblatt der Klagsschrift

Stadt Linz

Deckblatt der Klage

ÖVP-Vizebürgermeister Erich Watzl sagte angesichts der zurückgeschickten Klage, langsam verliere er das Vertrauen in die Stadtführung. Dieser Lapsus vermittle nicht gerade Professionalität und Sicherheit in der für die Linzer Bevölkerung so wichtigen Angelegenheit.

Die BAWAG sagte angesichts der Tatsache, dass diese Klage der Stadt eingebracht wurde, man werde „angemessen reagieren“ und die Klage prüfen und analysieren. Man gehe von einer starken eigenen Rechtsposition aus. Dementsprechend bleibe man gelassen.

Vorlesung von Nowotny

Indes geht es auch im Sonderkontrollausschuss der Stadt Linz immer grotesker zu. Ewald Nowotny, Ex-BAWAG-Chef und jetziger Nationalbank-Gouverneur hat zwar zugesagt zu kommen. Aber er könne aus Gründen des Bankgeheimnisses nur eine Vorlesung über die technischen und volkswirtschaftlichen Aspekte eines SWAP-Geschäftes halten. Selbst die SPÖ-Parteifreunde Nowotnys halten es für überflüssig, sich das anzuhören.

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